Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
07.04.2025
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft der Bebauungsplanänderung
Der Marktgemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Bebauungsplanänderung „Krieggärten“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 3651/ 2 und 3651/3 als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich.
Jedermann kann den Plan über die Satzung mit Begründung und Anlagen in der Geschäftsstelle der VG Erftal, Rathaus Bürgstadt, Zimmer Nr. 2, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bürgstadt, 24.03.2025 gez. Grün
Markt Bürgstadt 1. Bürgermeister
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