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Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes "Krieggärten"

23.01.2025
Der Markt Bürgstadt informiert

Änderung des Bebauungsplanes „Krieggärten“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 3651/2 + 3651/3, mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Krieggärten“ für die Grundstücke Fl.-Nr. 3651/2 und 3651/3 sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
In der Sitzung vom 14.01.2025 wurden die Planentwürfe gemäß §3 Abs. 2 BauGB vom Gemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Krieggärten“ erstreckt sich das festgesetzte Gewerbegebiet ausschließlich über die o.g. beiden Grundstücke. Auch der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Gewerbefläche aus. Das bisherige Gewerbegebiet mit einer Fläche von rund 1.800m² soll in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Die Änderung des Bebauungsplanes soll dazu dienen, die Nutzungsmöglichkeit auf dieser Fläche zu erweitern und insbesondere Wohnnutzungen zu ermöglichen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren berichtigt

Die Änderung umfasst folgende Fläche:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Die Planentwürfe mit Begründung liegen im Rathaus Bürgstadt, Zimmer 2, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt, vom 30.01. bis einschließlich 04.03.2025 während den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen im Internet unter www.buergstadt.de/verwaltung/bauleitplanung/ während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absendereingaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bürgstadt, 21.01.2025                                  
Markt Bürgstadt,

gez. Grün, 1. Bgm.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert

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