Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
14.01.2025
Der Markt Bürgstadt informiert.
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 14.01.2025
Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstraße 2, 63741 Aschaffenburg am 18. Dezember 2024 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umle-gungsplans wie folgt bekannt gemacht:
„Nach Erörterung mit den Eigentümern wird der Umlegungsplan für die Umlegung „Buschenweg“, Gemarkung Bürgstadt, gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der je-weils geltenden Fassung, aufgestellt.“
Zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:
Bestandteile und Inhalt des Umlegungsplans:
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Be-zeichnungen sowie die dem Markt Bürgstadt nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flä-chen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.
Zustellung des Umlegungsplans:
Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
Einsichtnahme in den Umlegungsplan:
Der Umlegungsplan liegt ab 14. Januar 2025 bis zum Abschluss des Verfahrens (bis zur Berichtigung des Grundbuchs) im ADBV Aschaffenburg Außenstelle Klingenberg, Wilhelmstraße 90, 63911 Klingenberg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einsicht in den Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Wir bitten um Terminvereinbarung, falls eine Einsicht gewünscht wird.
Reindl
Leitender Vermessungsdirektor
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