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Information über die neuen Grabarten auf dem Friedhof in Bürgstadt

11.08.2023
Der Markt Bürgstadt informiert

Auf der Erweiterungsfläche des Bürgstadter Friedhofs wurden neue Gräber zur Urnenbestattung geschaffen. Im Weiteren werden die neuen Grabarten kurz erklärt.

Kissensteingräber

Ein Kissensteingrab bieten Platz für zwei Urnen welche übereinander beigesetzt werden. Das Grab ist pflegefrei, da lediglich ein Kissenstein auf dem Grab liegt. Dieser kann mit dem Namen etc. der Verstorbenen versehen werden. Eine Pflanzfläche ist nicht vorhanden. Eine Ablage von Gegenständen ist nur auf dem Kissenstein erlaubt. Die Ruhefrist je Urne beträgt 15 Jahre.

Der Grabrechtserwerb beträgt 915,00 € für 15 Jahre.

Gärtnergepflegte Urnengräber

Die gärtnergepflegten Urnengräber, welche in einem großen bepflanzten Beet liegen, bieten jeweils Platz für zwei Urnen. Die Urnen werden übereinander beigesetzt. Jedes Urnengrab wird mit Hilfe eines runden Setzsteins angedeutet. Der Setzstein darf weder individuell gestaltet werden, noch dient er als Ablageort für Blumenschmuck, Kerzen oder Ähnlichem. Das Grab ist für den Nutzungsberechtigten pflegefrei. Die Namen etc. der Verstorbenen können auf eine Schriftplatte graviert werden, welche in der Nähe des Urnengrabes auf eine Steinstehle oder an einem Holzquerbalken befestigt wird. Die Montage der Schriftplatten, sowie die Pflege und Gestaltung des bepflanzten Beetes obliegt dem Bauhof. Die Ruhefrist je Urne beträgt 15 Jahre.

Der Grabrechtserwerb beträgt 795,00 € für 15 Jahre.

Urnenerdgrab (für 3 Urnen)

Die neu angelegten Urnenerdgräber haben eine Größe von 60cm x 60 cm und bieten Platz für drei Urnen. Derzeit sind sie mit Rasen bedeckt, können nach der Beisetzung jedoch individuell bepflanzt werden. Auch der Grabstein kann individuell vom Grabnutzungsberechtigten ausgesucht werden. Fundamente für das Grabmal sowie eine Einfassung des Urnenerdgrabes sind vorhanden. Die Ruhefrist je Urne beträgt 15 Jahre.

Der Grabrechtserwerb beträgt 705,00 € für 15 Jahre.

Weitere Informationen zu der Gestaltung der Gräber können Sie der Friedhofssatzung entnehmen oder bei der Sachbearbeiterin Frau Ripberger, Telefon 09371 9738-23, erfragen.

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