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Umlegungsbeschluss "Buschenweg"

31.05.2023
Der Markt Bürgstadt informiert!

Bekanntmachung
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg
vom 23. Mai 2023


Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstraße 2,
63741 Aschaffenburg, am 15. Mai 2023 gefasste Umlegungsbeschluss wie folgt bekannt
gemacht:


Umlegungsbeschluss
Aufgrund der Anordnung der Umlegung durch Beschluss des Marktrates Bürgstadt vom
18. April 2023 und der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung des
Marktes Bürgstadt auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Aschaffenburg vom 18. April 2023 wird nach Anhörung der Eigentümer gemäß § 47 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, für das Gebiet des Bebauungsplans
„Buschenweg“ die Umlegung eingeleitet.


Die Umlegung führt die Bezeichnung „Buschenweg“.

Im Umlegungsgebiet liegen

  • die Flurstücke 3612/1, 3619, 3621/3, 3622/2, 3622/3, 3622/4, 3623, 3623/1, 3624,
    3624/1, 3625, 3625/1, 3629, 3629/1, 3635/1, 3637, 3637/1, 3638, 3638/1, 3641, 3644,
    3645, 3650/2, 3650/3 der Gemarkung Bürgstadt ganz
  • die Flurstücke 3474, 3479, 3480, 3481, 3610, 3614, 3615, 3616, 3617, 3618, 3620,
    3621, 3621/2, 3622, 3645/2, 3650/1, 3650/16 der Gemarkung Bürgstadt teilweise.

Das Umlegungsgebiet wird begrenzt:

Im Westen
Beginnend an der Kreuzung „Kolpingstraße“, „Am Buschenweg“ an der östlichen Grenze des
Weges „Am Buschenweg“ ca. 63 Meter nach Nordosten folgend. Ab hier durch das Gehölz
hindurch ca. 80 Meter, bis man an der Grenze der Bewirtschaftung zwischen Acker und
Grünland ankommt. Nun entlang des Gehölzes ca. 135 Meter nach Norden. Jetzt rechtwinklig
Richtung Westen ca. 17 Meter. Danach rechtwinklig Richtung Norden ca. 3 Meter.

Im Norden
Nun wieder rechtwinklig Richtung Südosten ca. 13 Meter. Ab hier entlang der Bewirtschaftung
ca. 15 Meter. Jetzt der Geraden folgend nach Osten ca. 83 Meter, nun rechtwinklig
nach Süden abknickend ca. 1 Meter. Von hier aus wieder rechtwinklig Richtung Osten ca. 17
Meter.

Im Osten
Anschließend rechtwinklig Richtung Süden ca. 165 Meter, bis kurz vor dem Wirtschaftsweg.

Im Süden
Nun im rechten Winkel Richtung Westen, entlang der nördlichen Grenze des Wirtschaftsweges,
ca. 82 Meter. Jetzt den Wirtschaftsweg im 90° Winkel Richtung Süden ca. 2 Meter
überqueren, bis zum Nordöstlichen Grenzpunkt des Anwesens Thomastraße 15. Dem westlichen
Grenzverlauf des Grundstück Thomastraße 15 folgen ca. 30 Meter bis zum Auftreffen
auf die Thomastraße folgen. Ab hier dem Straßenverlauf Richtung Westen ca. 7 Meter folgen.
In einem Winkel von 45° Richtung Nordosten ca. 2 Meter, nun abknickend im 45° Winkel
Richtung Norden ca.25 Meter, parallel zur Westlichen Grenze des Grundstücks Thomastraße
15, im Abstand von ca. 4,5 Metern. Von hier aus im 45° Winkel Richtung Nordwesten
ca. 7 Meter bis zum Auftreffen auf die nördliche Grenze des Wirtschaftsweges. Danach der
nördlichen Grenze des Wirtschaftsweges ca. 68 Meter folgen. Anschließend nach Norden
ca. 2 Meter, bis zum südöstlichen Grenzpunkt der Bewirtschaftungsarten Acker und Grünland.
Der südlichen Grenze der Bewirtschaftung Acker nach Westen ca. 143 Meter folgen.
Nun rechtwinklig nach Süden, entlang der westlichen Grenze des Anwesens Kolpingstraße
19, ca. 37 Meter bis zum Auftreffen auf die Kolpingstraße. Abschließend dem Grenzverlauf
entlang der Kolpingstraße bis zum Ausgangs Punkt ca. 47 Meter folgen.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die
Übersichtskarte ist Bestandteil des Umlegungsbeschlusses.
Zur besseren Orientierung wird auf das Luftbild mit Umring hingewiesen.
Das Umlegungsverfahren ist einzuleiten, damit im Rahmen der Bodenordnung nach §§ 45 ff
BauGB nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung des Umlegungsgebietes
zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Der bisherige Grundstückszuschnitt
und die mangelnde Erschließung lassen eine derartige Nutzung nicht zu.

Einsichtnahme in die Übersichtskarte:
Die Übersichtskarte zum Umlegungsbeschluss liegt in der Zeit vom
6. Juni 2023 bis 6. Juli 2023
Im Rathaus, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt während der Dienststunden öffentlich
aus.


Klingenberg a.Main, 15. Mai 2023
gez. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg
- Außenstelle Klingenberg a.Main -

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bebauungsplan Buschenweg.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert

Kontakt

Markt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371 9738-0

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Montag:
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