Markt Bürgstadt Markt Bürgstadt

Bebauungsplan "Buschenweg" - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft des Bebauungsplanes

21.12.2021
Der Markt Bürgstadt informiert

Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Bebauungsplan „Buschenweg“ als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Jedermann kann den Plan mit Begründung und Anlagen in der Geschäftsstelle der VG Erftal, Rathaus Bürgstadt, Zimmer Nr. 2, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen oder unter folgenden Link einsehen.

Ergänzend weißen wir darauf hin, dass erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen Entscheidungen zum Vergabeverfahren der Bauplätze getroffen werden können und bis dahin lediglich die Möglichkeit der Eintragung auf unserer Interessentenliste besteht.

Hierzu senden sie bitte eine E-Mail an poststelle@buergstadt.de mit Angabe Ihres Names, der vollständigen Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S.1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Bürgstadt, 09. Dezember 2021                                                gez. Grün
MARKT BÜRGSTADT                                                             1. Bürgermeister


Hier finden Sie weitere Informationen zum Bebauungsplan Buschenweg.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert

Kontakt

Markt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371 9738-0

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag:
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch:
13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Service

 Instagram      Facebook 

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.