Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
21.12.2021
Der Markt Bürgstadt informiert
Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Bebauungsplan „Buschenweg“ als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Jedermann kann den Plan mit Begründung und Anlagen in der Geschäftsstelle der VG Erftal, Rathaus Bürgstadt, Zimmer Nr. 2, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen oder unter folgenden Link einsehen.
Ergänzend weißen wir darauf hin, dass erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen Entscheidungen zum Vergabeverfahren der Bauplätze getroffen werden können und bis dahin lediglich die Möglichkeit der Eintragung auf unserer Interessentenliste besteht.
Hierzu senden sie bitte eine E-Mail an poststelle@buergstadt.de mit Angabe Ihres Names, der vollständigen Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bürgstadt, 09. Dezember 2021 gez. Grün
MARKT BÜRGSTADT 1. Bürgermeister
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bebauungsplan Buschenweg.
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