Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
09.03.2021
Information
Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern?
Dann informieren Sie sich bitte zuvor, ob und wie Sie auf dem Grundstück bauen dürfen beziehungsweise welche Vorgaben Sie bei einer Änderung (Nutzungsänderung), Erweiterung, gegebenenfalls Neubebauung des Grundstücks oder auch beim Abriss von bestehenden baulichen Anlagen beachten müssen.
Wie Sie bauen können, hängt davon ab, wo - ob Innen- oder Außenbereich - Sie bauen. Auch die Durchführung kleinerer baulicher Maßnahmen, bei denen man es nicht erwarten würde, können der Genehmigungspflicht unterliegen. Bloße Instandsetzungsarbeiten erfordern wiederum grundsätzlich keine Baugenehmigung.
Bei detaillierten Fragen können Sie sich gerne an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Erftal (Tel. 09371/9738-33) wenden.
Markt Bürgstadt Gemeinde Neunkirchen
gez. Thomas Grün, 1. Bürgermeister gez. Wolfgang Seitz, 1. Bürgermeister
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