Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
04.02.2020
Bitte beachten!
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2020 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:
1. Grundsteuer A und B laut Bescheid
2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung
3. Hundesteuer
Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen Bank vorgenommen.
Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert