Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
16.01.2020
In der Gemeinderatssitzung am 14.01.2020 wurde zunächst ein Beschluss aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung bekannt gegeben.
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die Vergabe eines Architektenvertrages nach der Vergabeverordnung für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt an das Planungsbüro Johann und Eck Architekten & Ingenieure GbR, Bürgstadt mit einer Bruttoendsumme von 930.788,82 € für die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) erfolgt. Die Vergabe erfolgt stufenweise.
Analog hierzu erfolgte die Vergabe eines Ingenieurvertrages für Heizung, Lüftung, Sanitär für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt an das Ingenieurbüro Oliver Etienne, Seinsheim mit einer Bruttosumme von 309.287,72 € für die Leistungsphasen 4-9.
Eine Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebenanlagen und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10) lag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Antrag lag dem Gemeinderat bereits mit der Errichtung von insgesamt 9 Wohneinheiten vor. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen jedoch nicht in Aussicht gestellt, da sich das Vorhaben u.a. nicht in die Umgebungsbebauung einfügte und die Stellplätze größtenteils auf einem Grundstück im Gartengelände geplant waren.
Im Nachgang fanden mehrere Gespräche statt, in denen Lösungsmöglichkeiten für ein genehmigungsfähiges Vorhaben gesucht wurden.
Der jetzige Plan sieht einen nunmehr zweigeschossigen Bau mit Flachdach und insgesamt 6 Wohneinheiten vor. Bebaut werden soll nach wie vor der rückwärtige Grundstücksbereich, auch ist hier ein Teil der Stellplätze dargestellt.
Auch wenn die massive Grenzbebauung sowie das Flachdach teilweise kritisch beurteilt wurden, kam man jedoch letztlich zum Ergebnis, dass dieser Gebäudeteil vom öffentlichen Verkehrsgrund aus nicht einsehbar ist und somit aus bauleitplanerischen Gesichtspunkten eigentlich nichts gegen das Vorhaben spricht. Bauordnungsrechtliche Regelungen werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt geprüft.
Somit wurde vom Gemeinderat entschieden, zu der vorliegenden Bauvoranfrage und den notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass alle geforderten Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden müssen.
Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Vollausbau stehen in der Straße "Höckerlein" an. Nachdem die Kanalbauarbeiten im offenen Verbau umgesetzt werden müssen, folgt zwangsläufig auch ein Vollausbau der Straße und die Erneuerung der übrigen leitungsgebundenen Einrichtungen.
Mit den Energieversorgern wurde bereits Kontakt aufgenommen um für den Vollausbau sämtliche Infrastruktur aufzubauen.
Aufgrund der Straßenbreite von ca. 5,00 m soll der Aufbau der Straßenoberfläche dem jetzigen Ausbau entsprechen, was eine Asphaltbreite von ca. 4,50 m und einer talseitigen dreizeiligen Pflasterrinne zur Straßenentwässerung bedeutet. Die restliche bergseitige und talseitige Fläche wird mit einem Schrammbord zur Angleichung an die vorhandenen Grundstücksgrenzen versehen.
Das Ing.-Büro hat für die gesamte Baumaßnahme eine Kostenschätzung ermittelt. Diese beläuft sich für den Vollausbau der Straße „Höckerlein“ einschließlich Baunebenkosten auf ca. 700.000 €.
Straßenausbaubeiträge von den Anliegern werden aufgrund Gesetzesänderung keine mehr zu entrichten sein.
Im Rahmen der geplanten Errichtung eines integrierten Wegeleitsystems erfolgte die Auftragsvergabe der Liefer- und Montageleistungen für Wegweiser und Infotafeln.
Hierfür wurde der Vergabe zur Produktion, Lieferung und Montage des integrierten Wegeleitsystems (Fußgänger, Parken, Fahrrad) sowie der Infotafeln an die Firma Schilder-Technik Paschold in Kulmbach zum Angebotspreis von brutto 50.180,99 € zugestimmt.
Vom Gemeinderat wurde die Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung (NAV + HQL) auf LED-Technik in einzelnen Straßenzügen und dem Beitritt zum Förderprogramm beraten. Das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat im Jahr 2019 eine Fördermaßnahme -Kommunalrichtlinie- Förderbereich „Klimaschutz bei der LED Außen- und Straßenbeleuchtung“ aufgelegt.
Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, hat sich der Markt Bürgstadt für die Fördermaßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung“ beworben. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind Energieeinsparungen in der Straßenbeleuchtung von mindestens 80% erforderlich, um eine Förderung von 20% der Kosten zu erhalten. In Zusammenarbeit mit der EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt hat die Verwaltung alle Straßenlampen in einzelnen Straßenzügen aufgenommen und bewertet.
Hier sollen sämtliche Lampenköpfe, ob NAV (Natriumdampflampen) oder HQL (Quecksilberdampflampen) und egal welchen Alters getauscht werden, was bei insgesamt 184 Lampenstandorten ein Investitionsvolumen von 103.166,00 € bedeutet. Die Maßnahme wird mit 20 % der Kosten gefördert.
Die EMB wird beauftragt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, zu einem Auftragswert von insgesamt 103.166,00 € brutto, vorzunehmen.
Der vorliegenden Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit des Landkreises Miltenberg mit dem Markt Bürgstadt beim gemeinsamen „Windelprojekt“ vom 15.11.2019 wird zugestimmt. Diese tritt am 01.01.2020 in Kraft und ersetzt die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Windelprojekt.
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