Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
05.12.2019
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass der Vergabe der Planungsleistungen analog der Leistungsphasen 1 und 2 für die Friedhofsentwicklungsplanung des Marktes Bürgstadt an das Planungsbüro Wolfgang Struchholz zugestimmt wurde.
Die voraussichtlichen Planungskosten hierfür belaufen sich auf ca. 18.260,03 € brutto.
Zusätzlich erfolgt die Auftragsvergabe der digitalen Vermessung des Friedhofes an das Ing. Büro Wolfgang Dürrnagel, Uettingen zu einem Angebotspreis von ca. 3.332,00 € brutto.
Neben einigen privaten Bauanträgen, zu denen das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag der Stadt Miltenberg für die Errichtung eines Parkplatzes im Außenbereich, Kresswiesenweg, Nähe Hallenbad. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und beinhaltet die Errichtung eines Parkplatzes mit Schrankenanlage. Der Untergrund ist mit Schotter versehen, die Zufahrt als Pflasterfläche. Insgesamt wurden 81 Stellplätze errichtet, wobei die Baumaßnahme bereits umgesetzt ist.
Vom Markt Bürgstadt ist diese Maßnahme insbesondere aus städtebaulicher Sicht zu beurteilen. Die bauordnungsrechtlichen Aspekte sind vom Landratsamt zu prüfen.
Ergänzend führte Bgm. Grün hierzu aus, dass er verärgert ist und es schon als dreist empfand, dass der Markt Bürgstadt von der Stadt Miltenberg durch den Bau der Schranken und der Parkplatzanlage vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.
Bgm. Grün stellte jedoch fest, dass trotz des unglücklichen Verlaufs seitens des Marktes Bürgstadt mit der grundsätzlichen Zustimmung zum Vorhaben der Stadt Miltenberg aus der „Patsche“ geholfen werden sollte. Er mutmaßte, dass bei einer rechtzeitigen Anfrage ebenfalls zugestimmt worden wäre.
Im folgenden entwickelte sich eine Diskussion in deren Verlauf verschiedene Aspekte angesprochen wurden. So wurde bemängelt, dass die Erschließung des Parkplatzes über den vorhandenen offiziellen Radweg, der grundsätzlich nicht von Kraftfahrzeugen genutzt werden soll erfolgt. Zudem steht dieser Weg im Eigentum des Marktes Bürgstadt. Es sollte geprüft werden, ob die Wegbreite für eine Erschließungsanlage gemeinsam mit Radverkehr geeignet ist. Zudem muss dieser als Rettungsweg dienen können. Mit der Stadt Miltenberg wäre über die künftige Unterhaltspflicht des Weges zu beraten.
Schließlich wurde das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der genannten Aspekte erteilt.
Vom Gemeinderat wurde der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Schwanenhöfe" mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes die Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auflage behandelt, sodass abschließend hierzu der Satzungsbeschluss gefasst wurde.
Insbesondere wurden in den abschließenden Verfahrensschritten nochmals die rechtlichen Anforderungen an Altenwohnungen bzw. Seniorenwohnen in die Bauleitplanung ergänzt um hierdurch Rechtssicherheit zu haben.
Der Gemeinderat befasste sich erneut mit der weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Errichtung zusätzlicher Urnenkammern auf dem Friedhof Bürgstadt.
In seiner Sitzung am 14.05.2019 hat der Gemeinderat die Erweiterung der Urnenwände und Errichtung zusätzlicher Urnenkammern durch den Neubau einer Urnenwandanlage entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 beschlossen.
In Anlehnung an die bereits vorhandenen Urnenkammern in der Urnenhalle wurde im Anschluss die Ausschreibung der gewünschten Urnenwandanlage vorgenommen und der Auftrag wurde auch zwischenzeitlich vergeben.
Der zwischenzeitlich ebenfalls beauftragte unabhängige Friedhofsfachplaner hat nach einem ersten Eindruck über die Friedhofssituation in Bürgstadt Ideen bezüglich der Friedhofsentwicklung vorgestellt und gleichzeitig erste Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Hierbei ging er auch auf den bereits beschlossenen Standort der Urnenwand an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Streckfuß 30 gegenüber der Urnenhalle ein. Er bezeichnete die angedachte Position als kritisch und rät grundsätzlich davon ab, da generell Betriebswege freigehalten werden sollten.
Aufgrund der Erkenntnisse sollte man sich in diesem Zusammenhang doch nochmals Gedanken über den Standort der geplanten Urnenwand machen, auch wenn dann aufgrund der zeitlichen Erfordernisse gegebenenfalls zeitweise keine zusätzlichen Urnenwandkammern angeboten werden können.
Deshalb wurde entschieden, die bereits beschlossene Errichtung der zusätzlichen Urnenwandkammern bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse zur Friedhofsplanung auszusetzen.
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