Markt Bürgstadt Markt Bürgstadt

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 01.10.2019

04.10.2019
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung, Beratung und Verabschiedung der Untersuchungsergebnisse von Innenentwicklungspotentialen im Markt Bürgstadt durch das Stadtplanungsbüro Wegner aus Veitshöchheim.

Bgm. Grün begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den anwesenden Städteplaner Bertram Wegner und fasste kurz die bisherige Vorgehensweise zusammen. Dabei stellte er fest, dass projektunabhängig der Gemeinderat an Herrn Wegner den Auftrag zur Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale vergeben hat. Hierfür läuft aktuell ein Förderprogramm, in das der Markt Bürgstadt aufgenommen wurde.
Inhaltlich sollten hierbei insbesondere Flächenpotentiale für eine mögliche Innenentwicklung eruiert werden sowie ein Leerstandsrisiko ermittelt werden.
Im Anschluss stellte Städteplaner Bertram Wegner das Ergebnis anhand eines Powerpoint-Vortrags vor, der zu gegebener Zeit auch auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht wird (Präsentation als PDF-Datei finden Sie hier).
Einleitend informierte er über die Gründe warum überhaupt Innenentwicklungspotentiale untersucht werden. Hierzu erklärte er, dass im Jahr 1935 lediglich 30 ha in Bürgstadt bebaut waren, 1965 waren es 43 ha, 1983 bereits 111 ha und aktuell ca. 170 ha, die besiedelt sind.
Gründe hierzu liegen dahin, dass die individuelle Wohnrauminanspruchnahme steigt und sich immer weniger Bürger auf immer mehr Wohnfläche bewegen.
Denkansätze für eine sinnvolle Innenentwicklung können folgende Handlungsfelder sein:

  • Bebauung von Baulücken
  • Nutzung von untergenutzten Grundstücken
  • Wiedernutzung von Leerständen durch Sanierung
  • Umbau von Scheunen zum Wohnhaus
  • Nachverdichtung von Grünflächen im Innenbereich
  • Nachverdichtung (Geschossflächenmehrung) an Bestandsbauten im Innenbereich

Nachfolgend erklärte Herr Wegner die grundsätzliche Funktionsweise von Innenentwicklung und welche Möglichkeiten es hierzu gibt:

  • Eigennutzung durch Eigentümer oder eigene Familie; diese werden selbst aktiv und bebauen das Grundstück oder sanieren bzw. erweitern das vorhandene Gebäude
  • Verkauf und neuer Eigentümer kann bauen oder sanieren
  • Reinvestition auf eigenem Grundstück durch Mehrwertschaffung durch Investor indem Geschossflächen erweitert werden
  • Reinvestition in andere Immobilien
  • Temporäre Nutzung der Grundstücke durch zwischenzeitliche Verpachtung und Zwischennutzung

Anschließend informierte Herr Wegner über die durchgeführte Potentialflächenanalyse. Hierfür wurden Potentialflächen mit Leerstandsrisiko ermittelt, in dem die Altersstruktur der einzelnen Bewohner festgestellt wurde. Das Ergebnis enthält graphisch dargestellt eine Analyse mit Darstellung der Potentialflächen, getrennt nach Gewerbe und Wohnen, Leerstand Wohnen und Nachverdichtung Wohnen. Hiernach ermitteln sich für Bürgstadt ca. 200 Potentialflächen.
Im Folgenden zeigte Herr Wegner die Vorteile einer strukturierten Innenentwicklung auf:

  • Erhalt bzw. Belebung eines attraktiven und vitalen Ortskerns
  • Kurze Wege – Fußläufige Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen
  • Natur und Landschaft – Erhalt der Grünzonen am Ortsrand
  • Kosten – Einsparung durch effiziente Versorgungsstruktur

Er bewertete die Innenentwicklung als ökologisch als auch ökonomisch und sozial nachhaltig.
Für Eigentümer sah er in einer sinnvollen Innenentwicklung die Möglichkeit der Eigennutzung, des Verkaufs oder der Reinvestition auf dem eigenen Grundstück.

Bgm. Grün stellte fest, dass die Ausführungen zeigen, dass sich Bürgstadt bereits auf einem richtigen Weg befindet. Dennoch erachtete er es für sinnvoll, dass auf die gemeindlichen Strukturen in regelmäßigen Abständen auch ein sinnvoller Input von außenstehenden Städteplanern geworfen wird, die gewisse Gegebenheiten möglicherweise anders beurteilen.

Zur Frage nach künftigen Fördermöglichkeiten führte Herr Wegner gemeinsam mit Bgm. Grün aus, dass von der Regierung eine erneute Aufnahme in laufende Städtebauförderprogramme derzeit nicht befürwortet wird, nachdem kein Potential für zusammenhängende und fortführbare kommunale Projekte in Bürgstadt gesehen wird, nachdem diese bereits in den letzten Jahren erfolgt sind. Folglich wird aktuell auch keine Aufnahme des Marktes Bürgstadt in das kommunale Förderprogramm erfolgen, so dass es zunächst weiterhin bei der alleinigen und freiwilligen Bezuschussung von privaten Bauvorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung durch den Markt Bürgstadt bleibt.
Auf dieser Erhebung aufbauend wurde vom Gemeinderat nachfolgende Strategie und Handlungsempfehlung für Bürgstadt festgelegt:

  1. Das ausgearbeitete „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ wird als Strategie für die Entwicklung des Marktes Bürgstadt zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Es dient als Arbeitsgrundlage für zukünftige Entscheidungen zur Siedlungsentwicklung.
  3. Hierzu sollen nachfolgende weitere Schritte durchgeführt werden:
    a) Förderung der Innenentwicklung
    - Potenzialflächenkartierung kontinuierlich oder jährlich aktualisieren
    - Eigentümer von Baulücken alle 3-5 Jahre anschreiben
    - Bebauungspläne überprüfen und ggf. ändern
    - Bei Schlüsselgrundstücken konzeptionell vordenken
    - Beschlüsse zur Nutzung kommunaler Flächenpotenziale fassen
    - Vorkaufsrecht fallweise anwenden
    b.) Handeln der Gemeinde bei neuen Baugebieten
    - Vermeidung zukünftiger Baulücken: B-Pläne nur noch wenn die Grundstücke in gemeindlichem Eigentum liegen oder eine Bauverpflichtung dinglich gesichert ist
    - Bereits auf der FNP-Ebene Umsetzung sicherstellen und Eigentümer in die Pflicht nehmen
    c.) Öffentlichkeitsarbeit
    - Ergebnisse der Untersuchung auf der Homepage veröffentlichen
    d.) Beratung und Förderung
    - Fördermöglichkeiten aufzeigen
    - Beratungsangebot für Eigentümer / Interessenten

Ergänzend zur letzten Gemeinderatssitzung wurde nochmals die Aufstellung des Bebauungsplanes "Buschenweg" beraten. Hierbei ging es um die Billigung des neuen Planentwurfes für das weitere Verfahren (Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange).
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Bebauungsplanentwurf vorgestellt. Die Bauplatzgrößen betrugen zwischen 430 m² und 700 m², als Bauweise waren Einzelhäuser und Doppelhäuser eingetragen. In der Diskussion wurde angeregt, einen kleinen Teil der insgesamt ca. 50 Bauplätze zu verkleinern und zwingend für Doppelhäuser vorzusehen.
Das Planungsbüro hat den Entwurf überarbeitet und legt nun zwei Entwürfe vor, die im Ringbereich im unteren Straßenzug anstelle bisher sechs nun acht bzw. zehn Plätze mit Größen ab ca. 330 m² bzw. 264 m² beinhalten. Hier ist zwingend Doppelhausbebauung vorgesehen.
Der Gemeinderat entschied sich dafür, mit der Variante mit acht Plätzen für zwingende Doppelhausbebauung in das weitere Verfahren zu gehen.

Ebenfalls Zustimmung fand der vorgelegte Bauantrag der Projektgesellschaft Schwanenhöfe Bürgstadt GmbH & Co. KG, Aschaffenburg zur Verwirklichung des Projektes "Schwanenhöfe Bürgstadt".
Das Vorhaben betrifft das Gelände des ehemaligen Gasthauses „Schwanen“. Die Projektgesellschaft Schwanenhöfe Bürgstadt, GmbH & Co. KG plant ein Objekt mit Betreutem Wohnen, Tagespflege ambulant betreutem Wohnen und Verwaltungsräumen zu errichten. Für das Gebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der dieser Zweckbestimmung zugeordnet ist. Zurzeit läuft noch die zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

In der Industriestraße ist die Errichtung eines Neubaus von Lagereinheiten vorgesehen. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auf dem Grundstück sollen insgesamt 105 eingeschossige Hallen in Reihenbauweise errichtet werden. Die Einheiten haben eine Grundfläche von zwischen ca. 22 qm und 45 qm. Jede Einheit erhält ein isoliertes Sektionaltor.

Weiterhin lag dem Gemeinderat der Rechenschaftsbereicht zum Haushaltsjahr 2018 vor.
Die Jahresrechnung 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 15.772.761,37 € ab und ist somit ausgeglichen. Dabei ist aber berücksichtigt, dass sich ein Sollüberschuss in Höhe von 3.482.407,83 € ergeben hat, der im Haushaltsjahr 2018 als Zuführung zur Rücklage und gleichzeitig im Haushaltsjahr 2019 als Entnahme aus der Rücklage gebucht wurde. Im Jahr 2018 war keine Darlehensaufnahme erforderlich. Dieser Sollüberschuss ergibt sich aus einigen geplanter und im Haushalt 2018 eingestellter Maßnahmen, die erst 2019 realisiert bzw. abgerechnet werden. Ferner war die Gewerbesteuereinnahme 2018 um ca. 400.000 € höher als erwartet.

Bgm. Grün legte die Abrechnung des Stadtbusverkehrs für das Jahr 2018 vor.
Im Jahr 2018 erzielte die VU Einnahmen in Höhe von 114.402,75 €. Diesen standen Ausgaben in Höhe von 214.712,70 € gegenüber, womit sich ein Gesamtdefizit in Höhe von 100.309,95 € errechnet. Aufgrund bestehender Vereinbarungen beteiligt sich Bürgstadt im Jahr 2018 mit 13.038,07 € am Defizitausgleich.

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