Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
26.07.2019
Zwei Hauptberatungspunkte der Gemeinderatssitzung waren das „Weitere Vorgehen bei der Attraktivierung gemeindlicher Spielplätze im Ortsbereich und mögliche Ersatzbeschaffung von neuen Spielgeräten“ und die „Einrichtung eines Schlauchpools für die Freiwilligen Feuerwehren innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Erftal“.
Spielplätze:
Die Mitglieder des Arbeitskreises „Attraktivierung gemeindlicher Spielplätze“ unter Teilnahme des Bürgermeisters sowie eines Vertreters aller Fraktionen, einem Vertreter der Verwaltung und der Kindergartenleitung haben beschlossen, einen unabhängigen Fachplaner zur Überplanung der beiden Spielplätze „Mainanlagen“ und „Trieb“ heranzuziehen.
Hierzu hat die Verwaltung nach vorherigen Recherchen Kontakt mit dem Landschaftsarchitekten, Herrn Dipl. Ing. Wolfgang Leimeister aus Marktheidenfeld aufgenommen und einen Vor-Ort-Termin auf beiden Spielplätzen vereinbart. Zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises wurde bei der Vorbesichtigung unser Anliegen vorgetragen und erläutert.
Zunächst hat das Gremium Herrn Leimeister gebeten, dem Markt Bürgstadt ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) vorzulegen. Weiterhin hat sich die Verwaltung inzwischen mit dem Ingenieurbüro Wolfgang Dürrnagel in Uettingen in Verbindung gesetzt und um ein Angebot für eine digitale Vermessung der beiden Spielplätze „Mainanlagen“ und „Trieb“ gebeten.
Nach Erhalt beider Angebote wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates die weitere Vorgehensweise beraten und beschlossen.
Unabhängig von dieser Entscheidung sind die Mitglieder des Arbeitskreises der Meinung, im Rahmen der Attraktivierung der kleineren Spielplätze „Odenwaldstraße“, „Am Lindenbaum“ und „Breslauer Straße“ bereits jetzt Liefer- und Montageaufträge an Spielgerätehersteller zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Vorgehensweise in Bezug auf die Ersatz- und Neubeschaffung von Spielgeräten und der dazu erforderlichen Baumaßnahmen für die Spielplätze „Odenwaldstraße“, „Am Lindenbaum“ und „Breslauer Straße“ zu.
Nach den vorliegenden Angeboten wird der Auftrag zur Lieferung von Spielgeräten an die Firmen S.H. Spessart-Holzgeräte GmbH in Kreuzwertheim, Ernst Maier Spielgeräte GmbH in Altenmarkt a. d. Alz und HAGS-mb-Spielidee GmbH in Dautphetal-Allendorf für insgesamt ca. 48.000 € erteilt.
Schlauchpool:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hat nach jedem Feuerwehreinsatz grundsätzlich sowohl eine Reinigung als auch eine Sicht- und Druckprüfung des eingesetzten Schlauchmaterials zur Qualitäts-sicherung zu erfolgen.
Diese Tätigkeit wird schon seit vielen Jahren als Dienstleistung in Bürgstadt auch für die Freiwilligen Feuerwehren Neunkirchen, Richelbach, Umpfenbach, Eichenbühl, Riedern, Kleinheubach, Rüdenau und Werksfeuerwehr Rauch Möbelwerke vorgenommen.
Es soll nun, nach einer kleinen Umbaumaßnahme, ein Schlauchpool eingerichtet werden, da der vorhandene Schlauchturm nicht mehr benötigt wird. Dieser Schlauchpool bietet eine zentralisierte Schlauchmenge zur Versorgung der Feuerwehren und ermöglicht diesen Wehren zu jeder Tages- und Nachtzeit die Schläuche anzuliefern und abzuholen. Das Ganze soll in einem Werkvertrag geregelt werden.
Der Gemeinderat Bürgstadt stimmt der Einrichtung eines Schlauchpools zu. Ebenfalls dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Neunkirchen für die Feuerwehren Neunkirchen, Richelbach und Umpfenbach, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeinde Neunkirchen.
Weiterhin wurde über die Beschaffung einer Beschattungsanlage für das Bürgerzentrum Mittelmühle abgstimmt. Der Auftrag wird an die Fa. Breunig, Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 25.574,29 € vergeben.
Zum Bauantrag in der Ganghofer Straße für „Wohnhausneubau“ wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zum Bauantrag Neubau eines „Non-Food-Geschäftes“, Am Stadtweg 4b ist folgendes mitzuteilen:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“. Der Antrag beinhaltet den Neubau eines „Non-Food-Geschäftes“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 5660/14, Am Stadtweg 4b. Der vorhandene Autowaschpark soll in diesem Zuge zurück gebaut werden. Die genaue Nutzung bzw. der Mieter des Komplexes ist nicht bekannt, was im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch nicht geprüft wird.
Das Gebäude ist eingeschossig mit Flachdach geplant und schließt an das bereits vorhandene Ladengeschäft an. An der östlichen Grundstücksseite ist zusätzlich ein eingeschossiges Lager vorgesehen.
Das Gebäude ist ebenfalls im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen und passt sich somit städtebaulich dem Bestandsgebäude an.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
1. Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,80.
2. Abweichung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß von III und IV.
3. Überschreitung der festgesetzten Baugrenze.
Begründung:
Zu 1.
Bei der Berechnung der Grundflächenzahl ohne Stellplätze und Zufahrten erreicht das Bauvorhaben einen Wert von 0,53. Bei Einbeziehung der Stellplätze und Zufahrten wird ein Wert von 0,93 erreicht und überschreitet damit den zulässigen Wert um 0,13. Die Regelung, dass bei Einbeziehung der Stellplätze und Zufahren die GRZ um 50 vom Hundert überschritten werden darf, findet keine Anwendung, da 0,80 die maximale Größe ist.
Für die Bereitstellung der für die Baumaßnahme erforderlichen Stellplätze ist die Überschreitung der GRZ im berechneten Umfang erforderlich. Weiterhin sind die umliegenden Grundstücke in ähnlicher Weise angelegt und überschreiten diese Festlegung ebenfalls.
Zu 2.
Das Gebäude wird an den vorhandenen Baubestand angebaut und soll als eingeschossiger Baukörper mit Flachdach entstehen.
Aus städtebaulicher Sicht hat der eingeschossige Baukörper nachstehende Vorteile gegenüber einem drei- bzw. viergeschossigen Bau:
- Keine Sichteinschränkung auf den Staatsstraßen oberhalb des Grundstückes.
- Angleichung an die direkt umliegende und direkt angrenzende Bebauung, die ebenfalls nur eingeschossig ausgeführt worden sind (z. B. Rossmann, Mc. Donald`s, Lidl). Damit entsteht eine Einbindung in die Gesamtsituation.
Zu 3.
Im Nordosten wird die schräg verlaufende Baugrenze vom Hauptbaukörper zwischen 1,25 m und 3,95 m überschritten. Der Anbau (zweiseitige Grenzbebauung) überschreitet die Baugrenze bis zu 5,65 m.
Die in dieser Himmelsrichtung eingetragene Baugrenze entspricht der 20 m Anbauverbotszone, gemessen ab Straßenkante der Staatsstraße.
Aufgrund der Eingeschossigkeit des Bauvorhabens wird das Sichtfeld in keiner Weise eingeschränkt.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, der geplante Baukörper fügt sich harmonisch in den vorhandenen Baubestand ein.
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht ein rechtkräftiger Bebauungsplan, der Anrecht auf Baurecht erwirkt.
Zur endgültigen Nutzung können keine Auflagen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Prüfung auf Zulassung gemacht werden. Diese ergeben sich aus den Zulässigkeiten aus der Baunutzungsverordnung und können aufgrund des vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht beeinflusst werden.
Auch zu diesem Bauantrag und den beantragen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ erteilt der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der Erweiterung des Kindergarten/Kinderkrippe übernimmt die Elektroplanung das Büro Klemm & Leidenbauer, Obernburg zum Preis von über ca. 13.000 € netto. Der Auftrag für die Gewerke Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation ging an das Büro Oliver Etienne, Tiefenstockheim über ca. 31.000 €.
Der Nachtrag für die technische Ausrüstung (HLS) für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule wird an das Büro gk, Projektmanagement, Kitzingen zum Bruttoendpreis von 9.746,10 € vergeben.
Der Jahresrechnung 2018 mit der Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach wurde ebenfalls zugstimmt.
Auf den Markt Bürgstadt entfällt ein Beteiligungsbetrag von 35.003,27 €.
Bekanntgegeben wurde, dass als neuer Schulleiter der Grund- und Mittelschule Bürgstadt Herr Michael Hren zum 01.08.2019 seine neue Stelle antritt.
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