Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
30.07.2019
Bekanntmachung
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ERFTAL
MARKT BÜRGSTADT und GEMEINDE NEUNKIRCHEN
Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März 2020 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Bürgerbüro des Rathauses Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
Mo.: 13.00 – 18.00 Uhr
Mi.: 13.00 – 16.00 Uhr
Bürgstadt, 23.07.2019 Wolfgang Seitz, 1. Gemeinschaftsvorsitzender
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