Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
11.07.2019
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schwanenhöfe“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes.
Insbesondere ging es um die Behandlung der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Das Landratsamt wies darauf hin, dass der Flächennutzungsplan auch geändert werden muss und befand die Erschließung des Projekts als nicht ausreichend. Ferner müsse neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Amt forderte des weiteren eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und monierte die Abstandsflächen der geplanten Balkone. Weitere Bemerkungen betrafen den Brandschutz, die Rettungswege sowie die Glocken der Kirche St. Margareta.
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und verwies darauf, dass bei einem Ortstermin die Brandschutzanforderungen mit allen Beteiligten geklärt und ein entsprechendes Brandschutzgutachten vorgelegt werden muss. Auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde zwischenzeitlich beauftragt.
Die Regierung von Unterfranken unterstützt das Bauvorhaben ausdrücklich. Das Wasserwirtschaftsamt wies darauf hin, dass beim Bau eine Verschmutzung des Grundwassers zu vermeiden ist und vermisste Angaben zur Abwasserbeseitigung speziell bei Starkregen. Auch diese Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.
Die Wünsche der Kreisbrandinspektion werden ebenfalls im Brandschutzgutachten konkretisiert und in den Plan eingearbeitet. Die Telekom wies darauf hin, dass der Bestand und Betrieb der vorhandenen Telekomlinien weiterhin gewährleistet bleiben müssen. Die Energieversorgung Miltenberg Bürgstadt stellte fest, dass zur stromtechnischen Versorgung der Schwanenhöfe eine neue Transformatorenstation errichtet werden muss, die einen ebenerdigen, direkten Zugang benötigt.
Die Bedenken der Freiwilligen Feuerwehr Bürgstadt werden ebenfalls Eingang in das Brandschutzgutachten finden und entsprechend planerisch umgesetzt. Die katholische Kirchengemeinde bemerkte, dass vom Glockenturm nur liturgisches Läuten und kein Stundenschlag ausgeht und vom Streckfuß ein Geh- und Fahrtrecht für Rettungsdienste und ein- oder ausziehende Bewohner eingeräumt wird.
Schließlich fasste der Gemeinderat den Billigungsbeschluss. Die angesprochenen Änderungen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet und dieser dann nochmals öffentlich ausgelegt.
Weiterhin wurde über die Beschaffung einer vorgeschriebenen Absauganlage für die Schreinerei im Bauhof Bürgstadt entschieden. Hierfür wird eine Entstaubungsanlage mit Saugdüse beschafft. Der Auftrag einschließlich Montage wird an die Fa. Braun & Toth, Miltenberg zum Bruttoangebotspreis von 11.086,22 € vergeben.
Für den Kindergarten Bürgstadt werden die Beschaffung und Montage von Vorbaurollladenelemente und einer Markise zu einem Bruttoangebotspreis von 13.740,05 € an die Firma Helmstetter, Bürgstadt vergeben.
Der Auftrag für die Installation eines neuen Gebäudeleitsystems (Heizungssteuerungsanlage) für das Bürgerzentrum Mittelmühle wird an die Firma Ruf, Kleinheubach für brutto 15.250,61 € vergeben.
Ein weiterer Auftrag über punktuelle Straßen- und Gehwegsanierungsarbeiten im Ortsbereich ging an die Firma Siemens, Großheubach für brutto 63.099,92 €.
Maßnahmen hierzu sind in der Friedenstraße, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Mozartstraße und Kolpingstraße vorgesehen.
Vom Gemeinderat wurde über die Sanierung des Bainweges beraten, nachdem der Bainweg im Bereich „Sauäcker“ wasserführend angelegt ist. Nach jedem Starkregenereignis müssen hier Ausbesserungen vorgenommen werden. Weiterhin wird auch bei extremen Niederschlägen der untere Bereich des Bainweges mit Schlamm und Geröll überflutet. Das Reinigen der Rasengittersteine stellt sich jedoch einfacher mit Maschinen dar, als auf den unbefestigten Schotterwegen.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf 165 m würden aufgrund von Erfahrungswerten ca. 34.000 € betragen. Im Gemeinderat war man der Meinung, die Festlegung des Sanierungsumfangs des Bainweges zunächst zurückzustellen. Das Bauamt wird beauftragt, einen Vororttermin des Feldwegeausschusses zu organisieren, bei dem die Sanierungsmaßnahme vor einer abschließenden Entscheidung beraten wird.
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