Markt Bürgstadt Markt Bürgstadt

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 26.03.2019

27.03.2019
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurden Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 26.02.2019 vorgenommen:

  • Der Markt Bürgstadt vergibt, aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots, den Auftrag zur Planung des Ausbaus der Straße „Höckerlein“ an das Büro Johann & Eck, Architekten – Ingenieure GbR, Bürgstadt mit einer Bruttosumme über 60.185,98 €.

Hauptberatungspunkt der Sitzung war die Erweiterung des Kindergartens Bürgstadt und hier insbesondere die Festlegung der Standortwahl und die Vorstellung der Entwurfsplanung durch das planende Ingenieurbüro Johann und Eck.
Bgm. Grün gab einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt eine Zusammenfassung des seitherigen Planungsstandes.
Zu Beginn der Beratungen wurden als Ideen für mögliche Kindergartenerweiterungen auch alternative Standorte wie der Bereich Zoo-Dietz-Gelände an der Mittelmühle diskutiert, wobei dort eine eigenständige weitere Einrichtung hätte geschaffen werden müssen.
Deshalb sollte es zunächst die Aufgabe des Planers sein, einen groben Planungsentwurf für die Erweiterung der Kindertagesstätte im Bestandsgelände des Kindergartens zu fertigen.
Dieser Entwurf soll dann als Entscheidungsgrundlage zur abschließenden Standortwahl für eine Kindergartenerweiterung dienen.
Folgend sind allerdings noch Grundstückskäufe im seitherigen Gartengelände im Umgriff zum Kindergarten zu tätigen, da die benötigten Flächen großteils noch im Privatbesitz sind.
Allerdings wurde von den Eigentümern unter der Voraussetzung, dass die Flächen zur Kindergartenerweiterung benötigt werden, grundsätzliche Zustimmung zum Flächenverkauf signalisiert.
Parallel dazu müssen noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen in diesem Bereich geschaffen werden, da die Flächen derzeit nur nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Festplatz“ bebaubar sind und nicht mit herkömmlichen Gebäuden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Bebauung auf Sonderbauwerke zur Kindergartennutzung beschränkt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung gewisser Vorgaben denkbar.
Das Ingenieurbüro Johann & Eck war beauftragt, zunächst für die Entscheidung der Standortfrage zwei bis drei alternative Planvorschläge im Bestandsgelände zu erarbeiten, um den zusätzlichen Raumbedarf der Kindertagesstätte umsetzen zu können.
Derzeit verfügt man in der Einrichtung über zwei Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen, wobei hiervon zwei provisorisch genehmigt sind.
Im Kinderkrippengebäude sind derzeit 24 Vollzeitplätze genehmigt, im Kindergartengebäude können derzeit nach der Betriebserlaubnis insgesamt 165 Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zur Einschulung betreut werden, wobei die kleine Gruppe im ehemaligen Schwesternhaus und die Gruppe im Mehrzweckraum befristet genehmigt ist.
Durch die Änderungen bei den Buchungszeiten sowie den Personalschlüsseln gibt das Raumprogramm einen deutlich höheren Bedarf an Nutzflächen an. Auch in Absprache mit dem Landratsamt (Frau Fluhrer) sollten aufgrund der aktuellen Kinderzahlen vier Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen vorhanden sein. Hierin ist auch schon ein planbares Polster für künftige Geburtensteigerungen und Zuzüge durch Neubaugebiete berücksichtigt.
An weiteren Räumlichkeiten müssen nach dem geltenden Raumprogramm zusätzlich zu den Gruppenräumen ein Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Speiseraum, Elternwarten und –besprechung und Mehrzweckraum (Turnraum) errichtet werden.

Im Rahmen der Planung gestalten insbesondere das Höhenniveau und die Hochwasserlinie im Bestandsgelände die Aufgabe schwierig, zumal auch nach dem Neubau noch sinnvolle Außenspielflächen vorhanden sein müssen. Auf Grund der Hochwasservorgaben muss die Oberkante Erdgeschoss beim derzeitigen Geländezuschnitt ca. 1,75 m über dem aktuellen Niveau liegen. Hierdurch werden eine Modellierung bzw. Auffüllungen des Geländes nötig.

Der Planer nahm deshalb bewusst von einem zweigeschossigen Bau Abstand, da man zum einen auf Grund der Hochwasserpegel mit dem Erdgeschoss ca. 1,70 m höher gehen muss und zum anderen an der Peripherie kein dominantes, hohes Gebäude entstehen sollte.

Im Rahmen vorgenommener Überlegungen und Gespräche stellte sich sowohl für Kindergartenleitung als auch die pädagogische Aufsicht im Landratsamt folgende favorisierte Variante heraus:
Der Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes und Mehrzweckraum mit Speisesaal, sowie Erweiterungsbau von zwei Krippengruppen an das Bestandsgebäude der Krippe.
Hier werden im süd-östlichen Grundstücksbereich (ggf. als Winkelbau mit Eingangsbereich oder zwei getrennten Gebäuden) ein dreigruppiger Kindergarten mit Nebenräumen und weiterhin ein Leitungszimmer, ein kleinerer Personalraum sowie der Mehrzweckraum mit Geräteraum und ein Speisesaal mit Küche (für Möglichkeit als Selbstversorgerküche) geschaffen. An das Bestandgebäude der Kinderkrippe wird in süd-westliche Richtung der Anbau von zwei weiteren Krippengruppen mit Nebenräumen vorgesehen.
Im Gegenzug werden im alten Schwesternwohnhaus die beiden Kindergartengruppen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Neubau umziehen und dort stattdessen Personalräume sowie Räume für Sprach- und Lernförderung geschaffen.

Vom Gemeinderat wurde der grundsätzliche Bedarf an der Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze anerkannt. Hierfür werden zwei zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei Kindergartengruppen errichtet.
Als bevorzugter Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird das Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt.
Als Planungsgrundlage soll die oben genannte Variante (Neubau von drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen und Umbau Schwesternwohnheim) dienen.
Aus dem vorliegenden Entwurf wird vom Planungsbüro Johann & Eck gemeinsam mit Verwaltung und Kindergartenleitung die Eingabeplanung mit Kostenberechnung für den Förderantrag entwickelt.
Die Verwaltung wurde beauftragt mit den vorinformierten Grundstückseigentümern in konkrete Verkaufs- bzw. Tauschverhandlungen zu treten.

 

Weiterhin lag dem Gemeinderat der Bericht für das Jahr 2017 über die Beteiligung des Marktes Bürgstadt an der Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG vor. Dieser wurde zur Kenntnis genommen. Im Amtsblatt wird auf die Vorlage hingewiesen.

 

Zudem stimmte der Gemeinderat der Ernennung von Herrn Friedrich Albert Hofmann zum Feldgeschworenen zu.

 

Abschließend informierte Bgm. Grün, dass die Telekom mitteilt, dass Anfang Mai der Mobilfunkmast am Standort Oberer Steffleinsgraben 8 ans Netz gehen wird.

Kategorien: Sitzungsprotokolle, Der Markt Bürgstadt informiert

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