Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
15.01.2019
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurden Bekanntgaben von Beschlüssen aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018 vorgenommen:
Weiterhin erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag für die Umnutzung von zwei Gewerbeeinheiten in Boarding-Einheiten am Mehrfamilienwohnhaus, Am Stadtweg 5 sein gemeindliches Einvernehmen.
Ein weiterer Beratungspunkt war die Errichtung von flexiblen Werbeanlagen zur Anbringung von Veranstaltungshinweisen durch die Ortsvereine entlang der Ortsdurchfahrt. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat der Verwaltung vor einiger Zeit schriftlich mitgeteilt, dass sie zukünftig strikter gegen Werbeanlagen auf Bauzäunen und ähnlichem im direkten Umgriff zur Staatsstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt vorgehen wird. Hierbei wurde der Gemeinde deutlich gemacht, dass der Mindestabstand einer Werbeanlage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (von Ortstafel zu Ortstafel) entsprechend der Straßenverkehrsordnung 20 m vom Straßenrand betragen muss.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Möglichkeiten innerhalb der geschlossenen Ortschaft zur Anbringung von Veranstaltungshinweisen zu schaffen, die grundsätzlich für die Werbung von Veranstaltungen des Marktes Bürgstadt sowie der örtlichen Vereine genutzt werden können.
Geplante Standorte hierfür sind an der Ortseinfahrt von Freudenberg kommend - Anhöhe Weingut Sturm, an der Ortseinfahrt von Eichenbühl kommend – Grenzbereich Autohaus Wolfert/REWE sowie direkt am REWE-Kreisel.
Die technische Ausführung ist als verzinkter stabiler Rahmen gedacht, in den Werbebanner eingespannt werden können. Der Rahmen wird bei Bedarf flexibel in Bodenhülsen eingebracht.
Die Kosten für eine Werbeanlage belaufen sich auf ca. 700 €.
Weiterhin wurde einem Honorarangebot für die Erarbeitung einer Strategie zur Innenentwicklung und Baulandaktivierung zugestimmt und der Auftrag an das Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim zu einem Honorarpreis von 17.992,80 € vergeben. Der Auftrag wird jedoch zu 60 % vom Freistaat Bayern bezuschusst.
Die maßgebliche Inhalt des Planungsauftrages sind:
- Flächenmanagementsysteme zur systematischen Erhebung der Innenentwicklungspotentiale
- Entwicklung strategischer Konzepte und Maßnahmen zur Nutzung von Innenentwicklungspotentialen
- Entwicklung von Konzepten zur Revitalisierung älterer Einfamilienhausgebiete und ortskernnaher Bereiche
2. Bgm. Umscheid, der die Sitzungsleitung hatte informierte, dass die Stiftung Altenhilfe im Jahr 2018 wieder Zuwendungen an die stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste in Gesamthöhe von 89.538,04 € beschlossen hat. Somit wurden bereits von 1993 bis 2018 für stationäre und ambulante Einrichtungen 2.474.552,59 € ausgeschüttet.
Der Vermögensgrundstock einschließlich Rücklage lag zum Jahresbeginn 2018 bei 1.562.530,70 €.
Ebenfalls wurde bekanntgegeben, dass auf dem Friedhof Bürgstadt der vorhandene weibliche Ginkgobaum inmitten des Friedhofes gefällt werden wird, da dieser aufgrund seiner Früchte erhebliche Beeinträchtigungen und Schäden an den umliegenden Gräbern verursacht. Dieser Schritt wurde durchweg bedauert, jedoch sind zeitnahe Ersatzpflanzungen im Friedhof vorgesehen.
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