Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
04.12.2018
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „SCHERRÄCKER-KRINGELGRABEN“;
AUFWEITUNG DER BAUGRENZEN AM GRUNDSTÜCK FL.NR: 4200/95
BEKANNTMACHUNG DES ÄNDERUNGSBESCHLUSSES
BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 Abs. 2 BAUGESETZBUCH
Der Gemeinderat Bürgstadt hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 eine Änderung für den Bebauungsplan „Scherräcker-Kringelgraben“ beschlossen. Am Grundstück Fl.Nr. 4200/95 werden die Baugrenzen so aufgeweitet, dass im rückwärtigen Bereich vom Beethovenring aus eine weitere Bebauung möglich wird. Die Baugrenzen sind so vorgesehen, dass die Gebäudestellung im Straßenzug aufgenommen wird.
Nachdem die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
13.12.2018 bis 18.01.2019
In der Geschäftsstelle der VG Erftal, Rathaus Bürgstadt, Zimmer Nummer 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus und können unter https://www.buergstadt.de/Verwaltung/Bauleitplanung.aspx abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bürgstadt, 27. November 2018 MARKT BÜRGSTADT gez. Grün, 1. Bürgermeister
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