Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
04.12.2018
Vor Eintritt in die Tagesordnung ehrte Bgm. Grün Herrn Manfred Kling vom Schützenverein Bürgstadt. Er startete für die Schützengesellschaft Untermain bei den deutschen Meister-schaften in Dortmund und holte dort den Deutschen-Meister-Titel im Luftgewehr - Auflage Senioren V mit 317,4 Ringen.
Im weiteren wurde vom Gemeinderat zum Neubau einer Regiomatverkaufsstelle in der Erfstraße und zur Stellung zweier Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Unterer Steffleinsgraben wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage behandelt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB fand in der Zeit vom 04.10.2018 bis 05.11.2018 statt.
Aufgrund der noch vorzunehmenden Überarbeitungen und Ergänzungen im Änderungsentwurf und in der Begründung wird eine nochmalige verkürzte öffentliche Auslegung erforderlich gehalten und der Bebauungsplan nochmals für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Hauptberatungspunkt der öffentlichen Sitzung war die Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Mobilfunkantenne (Telekom - D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk).
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018 öffentlich beraten und vorgestellt, mit dem damaligen Ergebnis, dass eine abschließende Entscheidung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen soll.
Der Sachverhalt ist der, dass der Markt Bürgstadt kürzlich von der Telekom informiert wurde, dass die Telekom (D1) nach wie vor auf der Suche nach geeigneten Standorten für Mobilfunkmasten in Bürgstadt ist. Nach gemeindlicher Kenntnis ist die Telekom bisher lediglich südlich der Erf bei zwei Privatobjekten fündig geworden, wobei eine Antenne bereits am Netz ist und die andere demnächst ans Netz gehen wird. Nördlich der Erf sucht die Telekom nach wie vor zumindest einen geeigneten Standort, um eine dem Stand der Technik entsprechende LTE-Versorgung für Bürgstadt aufbauen zu können.
Trotz der Errichtung und baldigen Fertigstellung von zwei Mobilfunkmasten südlich der Erf ist eine ordentliche LTE-Versorgung des Altortbereichs und der Krieggärten dadurch dennoch nicht möglich.
Der Suchkreis zur Errichtung eines weiteren Mobilfunkmastes begrenzt sich aus technischen Gründen auf den Bereich Martinsgasse, Freudenberger Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße und Karlsbader Straße.
Alle Eigentümer von technisch denkbaren Standorten bzw. Gebäuden in diesem nördlichen Suchkreis lehnten jedoch eine Maststellung auf ihren Grundstücken ab.
Als technisch denkbares Grundstück in diesem Bereich wäre das gemeindliche und im Betriebsvermögen der EMB befindliche Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk) denkbar.
In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018 wurde das Vorhaben der Telekom von einem Vertreter der Deutschen Funkturm GmbH dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Hierbei wurden sachliche Argumente ausgetauscht, die für bzw. gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem maßgeblichen Grundstück Danziger Str. 3 sprechen.
Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung ging im Laufe der letzten Wochen insbesondere eine aus der Nachbarschaft zum betroffenen Grundstück initiierte Unterschriftenliste gegen das Vorhaben ein.
Dieser Antrag auf Ablehnung der Errichtung eines Mobilfunkmastes der Telekom – D1 auf dem Grundstück Danziger Straße 3 wird wie folgt begründet:
-> von 74 befragten Haushalten waren 71 gegen das Errichtungsvorhaben. Von den 3 Haushalten die dafür waren, nannten 2 Haushalte als Begründung keinen oder schlechten Mobilfunkempfang im Haus, 1 Haushalt nannte als Begründung schlechten Mobilfunkempfang für Besucher und Mitarbeiter des Ärztehauses Kolpingstraße 2.
D.h. Es besteht im Umfeld keine Unterversorgung und die betroffenen Haushalte und das Ärztehaus sollte man darauf hinweisen, dass mit handelsüblichen GSM Verstärkern für privaten oder gewerblichen Einsatz nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber solche Unterversorgungen lokal meist bewältigt werden können.
-> Die im Bericht über die Gemeinderatssitzung genannte Besorgnis bezüglich der Strahlung die von solch einem Mast ausgeht, ist bei den meisten Haushalten vorhanden bis stark ausgeprägt. Von einigen Haushalten wird auch nicht verstanden, warum man mit Gemeindemitteln das Glasfasernetz ausgebaut hat und jetzt noch eine nicht-drahtgebundene Internetversorgung von Nöten ist.
-> Solch ein massiver Eingriff in das ländlich geprägte Ortsbild eines Weinortes wie Bürgstadt wird nicht akzeptiert.
-> Der mögliche Wertverlust, der im direkten Sichtumfeld befindlichen Immobilien, ist für einige Haushalte auch sehr besorgniserregend.
Insgesamt wurde der Antrag von 90 volljährigen Personen unterschrieben, ohne Rücksicht auf zugeordnete Haushalte bzw. Anwesen.
Vom Gemeinderat war zu entscheiden, ob man dem Ansinnen der Telekom auf Errichtung einer Mobilfunkantenne (D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 nachkommt oder ob am Beschluss vom 15.03.2016 festgehalten wird und die Errichtung von Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen auf gemeindlichen Gebäuden und Grundstücken innerhalb des bebauten Ortsbereiches abgelehnt wird.
Nach einer sachlichen Diskussion und Beratung wurde entschieden, den Antrag auf Errichtung einer Mobilfunkantenne (Telekom D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk) abzulehnen und damit am GR-Beschlusses vom 15.03.2016 festzuhalten.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde vom Ingenieur Bernd Eilbacher anlässlich der geplanten Ausweisung eines neuen Baugebietes der Bebauungsplanentwurf "Buschenweg" vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf 3,625 ha. Hiervon werden ca. 2,7 ha als Bauplätze ausgewiesen. Dadurch können bei der derzeitigen Planung 49 Bauplätze entstehen. Die Bauplatzgröße beträgt zwischen ca. 430 qm bis 500 qm, im oberen Randbereich ca. 700 qm. Bebaut werden können diese mit freistehenden Häusern und teilweise mit Doppelhaushälften.
Weiterhin sind öffentliche Stellplätze und ein Kinderspielplatz eingezeichnet.
Das Baugebiet wird durch eine Erschließungsstraße von der Ortsstraße Kolpingstraße aus erschlossen, daneben sollen Fußwege zum angrenzenden Feldweg entlang des Baugebietes „Krieggärten“ hergestellt werden. Zudem ist eine einseitige Gehwegführung im Baugebiet geplant.
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buschenweg“. Das Verfahren wird gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle