Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
25.10.2018
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung und Beratung über die Errichtung einer Mobilfunkantenne (Telekom - D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk), Fl. Nr. 3572/2 durch Vertreter der Telekom.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 2. Bgm. Umscheid Herrn Dietmar Göpfert von der Deutschen Funkturm GmbH. Diese Firma kümmert sich um die Akquise von Standorten zum Errichten von Mobilfunkmasten.
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 wurde über die aktuelle Versorgungssituation beim Mobilfunkausbau zur LTE-Verfügbarkeit in Bürgstadt informiert.
Hier wurde festgestellt, dass mit Beschluss vom 15.03.2016 vom Gemeinderat der Errichtung jeglicher Mobilfunkmasten und – antennen auf den gemeindlichen Gebäuden nicht zugestimmt wird und alle diesbezüglichen Anfragen abgelehnt werden.
Der Markt Bürgstadt wurde kürzlich von der Telekom informiert, dass die Telekom (D1) nach wie vor auf der Suche nach geeigneten Standorten für Mobilfunkmasten in Bürgstadt ist.
Nach gemeindlicher Kenntnis ist die Telekom bisher lediglich südlich der Erf bei zwei Objekten fündig geworden, wobei eine Antenne bereits am Netz ist und die andere demnächst ans Netz gehen wird.
Nördlich der Erf sucht die Telekom nach wie vor zumindest einen geeigneten Standort, um eine dem Stand der Technik entsprechende LTE-Versorgung für Bürgstadt aufbauen zu können.
Trotz der Errichtung und baldigen Fertigstellung von zwei Mobilfunkmasten südlich der Erf ist eine LTE-Versorgung des Altortsbereichs und der Krieggärten dadurch dennoch nicht möglich.
Der Suchkreis zur Errichtung eines weiteren Mobilfunkmastes begrenzt sich aus technischen Gründen auf den Bereich Martinsgasse, Freudenberger Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße und Karlsbader Straße.
Alle Eigentümer von technisch denkbaren Standorten bzw. Gebäuden in diesem nördlichen Suchkreis lehnten jedoch eine Maststellung auf ihren Grundstücken ab.
Als technisch denkbares Grundstück in diesem Bereich wäre das gemeindliche und im Betriebsvermögen der EMB befindliche Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk), Fl. Nr. 3572/2 mit ca. 1.700 qm denkbar.
Nach Rücksprache mit der Telekom würde dort entweder eine knapp 10 m hohe Antenne auf dem Gebäudedach errichtet werden oder ein frei stehender Mast mit 15 – 20 m Höhe, so dass eine zufriedenstellende LTE-Versorgung in Bürgstadt gewährleistet wäre.
Nichtöffentlich wurde in der Sitzung vom 26.06.2018 festgelegt, dass das Thema Mobilfunkversorgung nochmals öffentlich beraten werden soll.
Herr Göpfert führte aus, dass die Deutsche Funkturm GmbH im Namen der Telekom Standortakquise für Mobilfunkantennen betreibt. Nachdem Bürgstadt im angesprochenen Suchkreis schlecht versorgt ist und der vorhandene Standort Weidengasse 7 technisch limitiert ist und nicht weiter ausgebaut werden kann, wäre das betreffende Grundstück Danziger Straße 3 für eine bessere Versorgung sehr passend. Er bestätigte, dass alle Bemühungen um Alternativstandorte im Suchkreis gescheitert sind und dieses Grundstück aktuell die einzige Lösung wäre.
Der nötige Suchkreis wurde von den Funknetzplanern ermittelt. Um eine optimale Versorgung und Ausnutzung eines Mastes zu erreichen, muss ein entsprechendes Sichtfeld vorhanden sein, d.h. die Funkwellen sollten nicht in einer kurzen Distanz bereits von Hindernissen wie Gebäuden bzw. Bäumen gestört werden, da damit die Effektivität einer Antenne reduziert wird.
Auf Nachfrage eines Gemeinderates, ob auch Hochspannungsmasten im Mainvorland untersucht wurden, gab Herr Göpfert zu verstehen, dass die LTE-Technik andere technische Voraussetzungen hat, als die reine Telefonie und es somit schwierig ist Antennen auf Hochspannungsmasten zu bauen. So muss die Steuerungstechnik der entsprechenden Antenne direkt im Bereich der Antenne sitzen, anders als bei der herkömmlichen Versorgung. Zudem sind die Empfänger im Bereich der Hochspannungsmasten direkt an der Spitze montiert. Dort reicht jedoch die Statik für Antennen der LTE-Versorgung nicht mehr aus.
Weiter wurde gefragt, wie weit ein Mast abstrahlt und ob die Aussage „umso geringer der Abstand zum Mast, desto weniger Strahlungsaussetzung“ richtig ist bzw. wie weit ein Mobilfunkmast strahlt.
Herr Göpfert antwortete, dass 900 MHz bzw. 1800 MHz Antennen ohne Hindernisse drei bis vier Kilometer senden, wobei 1800 MHz Antennen auch bei Hindernissen noch ca. 1,2 Kilometer erreichen. Diese Größen sind jedoch sehr stark davon abhängig, in wie weit Bewuchs bzw. Gebäude die Sendeleistung beeinträchtigen. Je nach Gebäudedämpfung wirkt die Antenne auch in die Gebäude.
Er bestätigte ebenfalls, dass die Strahlung in Mastnähe geringer ist, als wenn sich das Handy von weiter Entfernung in eine Funkzelle einloggt, wobei insbesondere das Handy die Strahlungswirkung aufbaut, nicht der Mast.
Herr Göpfert stellte auf Nachfrage fest, dass die Antennen je nach der Anzahl eingeloggter Handys ebenfalls ihre Leistungen reduzieren, so dass diese nachts durchaus ein geringeres Niveau haben als am Tag.
Win Gemeinderat fragte fragte nach, warum Antennen der Telekom (D 1) in einem deutlich dichter ausgebauten Netz vorhanden sind als z. B. Antennen von Vodafone. Hier wurde festgestellt, dass diese möglicherweise zum einen andere Versorgungsphilosophien verfolgen und zudem die Telekom wahrscheinlich mehr Kunden hat.
Weiterhin wurde klargestellt, dass die Strahlung am Körper, die vom Handy ausgeht umso höher ist, umso schlechter der Empfang ist. Dies begründet sich damit, dass dann die Handys mit höherer Leistung nach verfügbaren Netzen suchen. Diese Handystrahlung ist deutlich höher als die Belastung durch einen Mobilfunkmast, auch wenn dieser „gefährlicher“ aussieht.
Ergänzend stellte Herr Göpfert fest, dass die Strahlen eines Mastes nie direkt auf die Umgebungsbebauung ausgerichtet wird. Vielmehr wird in die Fläche gesendet um eine möglichst weite Netzausdehnung zu erreichen. Er ergänzte, dass diese Masten gesundheitlich unbedenklich sind, wofür auch die Tatsache spricht, dass auf vielen Krankenhäusern und Schulen solche Antennen errichtet wurden.
Ein Gemeinderat äußerte sich dahingehend, dass er auch skeptische Ansichten gegenüber eines Mobilfunkmastes akzeptiert und versteht auch Bürger, die grundsätzlich kein gutes Gefühl in der Nähe eines Mobilfunkmastes haben.
Abschließend stellte 2. Bgm. Umscheid fest, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung treffen wird, sondern diesen Tagesordnungspunkt nochmals in der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung beschlussmäßig behandeln wird.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Aufstellung des Bebauungsplanes "Main-Vinotel" und hier um die Billigung des Entwurfes für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Vom beauftragten Planungsbüro Johann und Eck wurde nun ein entsprechender Planentwurf erstellt. Der Plan gliedert sich in zwei Sondergebiete. Im nördlichen Bereich, SO I, ist landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung, Beherbergungsbetriebe und Hotel zulässig, alle weiteren Nutzungen, einschließlich Wohnnutzung, sind ausgeschlossen.
Im südlichen Bereich, SO II, sind Wohnhäuser für Betriebsinhaber und Angehörige sowie ein Schwimmbecken zulässig. Alle weiteren Nutzungen sind ausgeschlossen.
Für die Bestandsgebäude wurde eine Erhöhung der Wandhöhen und die Anzahl der Vollgeschosse ausgeschlossen, bauliche Veränderungen im Grundriss im Rahmen der zulässigen Grund- und Geschossflächenzahlen sind weiterhin möglich.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Zum Abschluss wurde dem Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm "Erhebung der Innenentwicklungspotentiale" zugestimmt. Ziel soll die finanzielle Unterstützung bei der Erfassung, Auswertung und Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen auf kommunaler Ebene sein um einen Maßnahmenkatalog zur Aktivierung geeigneter Flächen zu erstellen.
Im Fall einer positiven Bewertung durch die Förderstelle, beläuft sich die Förderhöhe bei Kommunen bis 5.000 Einwohner auf 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 €.
Bereits 2017 schloss der Markt Bürgstadt mit dem Büro Wegner Stadtplanung aus Veitshöchheim eine Honorarvereinbarung über die Städtebauliche Beratung im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung ab. Ziel hiervon ist, die Evaluierung der Vorbereitenden Untersuchungen und der erarbeiteten Maßnahmen aus dem Jahr 2005 sowie die städtebauliche Beratung.
Als ein möglicher nächster Arbeitsschritt wurde u.a. die Erhebung der Innenentwicklungspotentiale von Bürgstadt gesehen.
Hierfür wurde vom Büro Wegner ein Honorarangebot über 17.992,80 € vorgelegt. Bei Aufnahme ins Förderprogramm würde dies mit 60 %, nämlich ca. 10.800 € gefördert.
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