Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
24.04.2018
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Verabschiedung des Haushalts 2018.
Nach der Haushaltsansprache von Bürgermeister Grün erläuterte Kämmerer und Geschäftsstellenleiter Thomas Hofmann anhand des Vorberichtes die wichtigsten Zahlen des Haushaltes 2018.
In Vorberatungen bestand im Gremium Einigkeit dahin, dass aufgrund der aktuellen Finanzlage der Gewerbesteuerhebesatz von 360 % auf 340 % ab dem Haushaltsjahr 2018 gesenkt werden soll.
Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab
Verwaltungshaushalt | 10.496.630,- € |
Vermögenshaushalt | 4.402.380,- € |
Gesamthaushalt | 14.899.010,- € |
Damit hat sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 123.790 € vermindert, und das Volumen des Vermögenshaushaltes sich um 1.019.780 € erhöht.
Im Verwaltungshaushalt kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Einnahmen | Ansatz 2017 | Ansatz 2018 |
Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe | 188.000 € | 205.000 € |
Churfrankenvinothek - Verkaufserlöse Speisen, Getränke | 100.000 € | 140.000 € |
Holzverkauf | 230.000 € | 200.000 € |
Gewerbesteuer (bei Hebesatz von 340 % ab 2018) | 3.800.000 € | 3.600.000 € |
Anteil an der Einkommenssteuer | 2.280.000 € | 2.415.000 € |
Anteil an der Umsatzsteuer | 358.900 € | 372.300 € |
Schlüsselzuweisungen | 197.000 € | 0 € |
Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:
Ansatz 2018 | |
Gastschulbeiträge | 175.000 € |
Zuschuss f. offene Ganztagsschule | 62.600 € |
Zuschuss für die Schülerbeförderung | 55.900 € |
Betriebskostenförderung für Kindergarten und Kinderkrippe | 500.000 € |
Straßenunterhaltungszuschuss | 43.600 € |
Kanalbenutzungsgebühren | 505.000 € |
Konzessionsabgabe Strom | 109.000 € |
Konzessionsabgabe Wasser | 49.000 € |
Grundsteuer A + B (zusammen) | 647.600 € |
Anteil am Einkommensteuerersatz | 177.900 € |
Ausgaben | Ansatz 2017 | Ansatz 2018 |
Personalkosten insgesamt |
2.711.240 € |
2.800.180 € |
Straßenunterhalt | 70.000 € | 60.000 € |
Churfrankenvinothek-Kosten f. Einkauf Speisen u. Getränke und sonstiger Betriebsaufwand |
71.000 € |
90.000 € |
Feldwegeunterhalt | 60.000 € | 30.000 € |
Kreisumlage (38 %) | 1.685.400 € | 2.496.800 € |
Umlage an die VG Erftal | 550.000 € | 572.400 € |
Zinsen für Darlehen | 91.310 € | 70.470 € |
Zuführung zum Vermögenshaushalt | 1.976.000 € | 922.580 € |
Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:
Ansatz 2018 | |
Schule Geb.unterhalt, Heizung, Reinigung, Verbrausgebühren, Versich. | 115.200 € |
Gastschulbeiträge (Ausgabe) | 66.400 € |
Betriebskostenförderung an auswärtige Kindertagesstätten | 40.000 € |
Kosten der Schülerbeförderung | 74.000 € |
Unterhalt Straßenbeleuchtung | 35.000 € |
Strom f. Straßenbeleuchtung | 68.000 € |
Kanalunterhalt | 160.000 € |
Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskosten | 184.800 € |
Umlage an AZV Main-Mud f. Zins und Tilgung | 47.900 € |
Mittelmühle (Geb.unterh., Heizung, Reinig., Verbr.gebühren, Versich.) | 51.600 € |
Wald - Rückungen, Forstpflanzen u.ä. | 80.000 € |
Gewerbesteuerumlage | 725.300 € |
Diese Zahlen führen dazu, dass in diesem Jahr die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 922.580,00 beträgt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung (Höhe der Tilgungsleistung) beträgt 333.300 €.
Folgende weitere größere Ausgaben sind im Vermögenshaushalt geplant, wobei die einzelnen Maßnahmen noch separat beschlossen werden müssen:
Rathaus - Planung barrierefreier Zugang u. Dachgeschoss-San. | 10.000 € |
Feuerwehr - Ersatzbeschaffung Fahrzeug HLF 20 | 350.000 € |
Feuerwehr - Ersatzbeschaffung Schutzkleidung | 45.000 € |
Feuerwehr - Schlauchpflege-Kompaktanlage | 70.000 € |
Feuerwehrgerätehaus - Umbau wg. Schauchpflegeanlage und Umsetzung Fahrzeugkonzept |
15.000 € |
Zuschuss an Feuerwehrverein f. Ersatzbeschaffung MTW | 5.000 € |
Schule - Anschaffungen (PC, Multimedia, Ergänzungsmobilar) | 6.000 € |
Schule - Planung Sanierung (Honorar) | 40.000 € |
Glockenturm Alte Kirche - Streicharbeiten u. Treppe | 22.000 € |
Zuschuss Dachsanierung Neue Pfarrkirche | 10.500 € |
Attraktivierung verschiedener Spielplätze | 30.000 € |
Kindergarten/Kinderkrippe Erweiterung / Neubau (Planung) | 10.000 € |
Streicharbeiten Außenfassade Kindergarten (Altbau) | 15.000 € |
Sporthalle - Umbau Toiletten Unterer Saal | 40.000 € |
Sporthalle - Sanierungsplanung Unterer Saal | 5.000 € |
vorgesehener freiwlliger Beckensanierungsbeitrag f. Erftalbad | 200.000 € |
Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm | 40.000 € |
Konzeptentwicklung Altort | 20.000 € |
Sanierung Miltenberger Str. v. Steffl.graben bis Kreisel (Fahrbahn) | 100.000 € |
Kreisel Am Stadtweg | 50.000 € |
Wegeleitsystem im Ortsbereich | 50.000 € |
Ausbau "Am Bildstock" (Straße) | 265.000 € |
Wartehäuschen Bushaltestelle Miltenberger Straße | 6.000 € |
Sanierung Erfsteg (nähe Grillplatz) | 20.000 € |
Straßenbeleuchtung (LED-Umstellung) | 90.000 € |
Beleuchtung Fußweg Gartenstraße (Richtung Erf) | 20.000 € |
Parkplätze entlang der Josef-Ullrich-Straße | 15.000 € |
Englertsgraben (Flutmulde) | 50.000 € |
Ausbau "Am Bildstock" (Kanal) | 282.000 € |
Konzeptentwicklung Mittelmühle / Zoo-Dietz-Gelände | 10.000 € |
Bauhof - Beschaffung v. Werkzeugen u. Maschinen | 10.000 € |
Bauhof - Beschaffung Ersatzfahrzeug Doppelkabinen-Kipper | 35.000 € |
Bauhof - Beschaffung Ersatzfahrzeug Unimog (Multicar) | 200.000 € |
Wegesanierung Rotweinwanderweg | 40.000 € |
DSL-Ausbau Industriegebiet | 70.000 € |
Grunderwerb (Grundstücke / Gebäude) | 250.000 € |
Tilgung von Darlehen | 333.300 € |
Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber:
Zuschuss f. Schlauchpflege-Kompaktanlage | 20.800 € |
Zuschuss f. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED | 22.000 € |
Zuschuss DSL-Ausbau Industriegebiet | 55.000 € |
Investitionspauschale | 77.000 € |
Entnahme aus Rücklage (aus Haushaltsjahr 2017) | 3.300.000 € |
Zuführung vom Verwaltungshaushalt | 922.580 € |
Aus der Jahresrechnung 2017 kann mit einem Sollüberschuss von rd. 3.300.000 € aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gerechnet werden.
Für das Haushaltsjahr 2018 ist keine neue Darlehensaufnahme erforderlich.
Die planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 333.300 € führen am Jahresende 2018 zu einem Schuldenstand von rd. 2.653.000 € (2017: 2.986.440 €).
Somit werden in diesem Jahr 333.300 € Schulden getilgt . Die Zuführung zur Rücklage für die anstehenden Investitionen der Folgejahre errechnet sich mit 1.531.080 €.
Das ergibt am Jahresende eine voraussichtliche Pro-Kopfverschuldung bei 4.270 Einwohnern von 621,31 €/Einw. (Landesdurchschnitt: 603 €/Einw.)
Es gibt derzeit keine weiteren fremdfinanzierten Maßnahmen mehr.
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde informiert, dass für die Erweiterung des Kindergartens im nächsten Schritt von einem Planungsbüro ein erster grober Planungsentwurf eines Erweiterungsbaues im Bestandsgelände des Kindergartens gefertigt werden soll. Dieser dient zunächst als Entscheidungsgrundlage für eine abschließende Standortwahl.
Hierfür werden drei Planungsbüros um eine Angebotsabgabe für die Planungs- und Ausführungsphase gebeten. Parallel hierzu wird mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Erweiterungsbereich Kontakt aufgenommen und deren Veräußerungsbereitschaft abgefragt.
Weiterhin wurde informiert, dass einem Honorangebot des Büro Johann & Eck nach der Energieeinsparverordnung und zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule entsprochen wurde.
In einem weiteren Beratungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes in der Flurabteilung Judenpfad. Im Konkreten ging es um die landesplanerische Beurteilung des Vorhabens durch die Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auch dort ein gewisser Bedarf an Baulanderschließung erkannt wird. Zur Ermittlung eines überschlägigen Bedarfs kann auf die Flächenmanagement- Datenbank des Landesamtes für Umwelt zurückgegriffen werden. Aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von -3% bis 2028 sowie der angenommenen Auflockerung von 0,3% p.a. würde sich ein rechnerischer Bedarf von ca. 18 zusätzlichen Wohneinheiten in den nächsten 10 Jahren in Bürgstadt ergeben. An bestehenden Potenzialen wird gesehen, dass trotz Bemühungen der Marktgemeinde bislang keine Aktivierung der innenliegenden, vollerschlossenen Potenziale möglich war. Zudem sind im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde noch insgesamt 7,3 ha als potenzielle Misch-/ Wohngebiete dargestellt. Diese sind jedoch nicht im Besitz der Gemeinde.
Als Fazit sieht die Regierung einen leichten zusätzlichen Flächenbedarf, der derzeit nicht aus den bestehenden Baulücken gedeckt werden kann, sieht jedoch auch nicht die Notwendigkeit der in den ersten Entwürfen angedachten Größenordnung.
Als nächster Schritt wurde vom Gemeinderat entschieden, für das gesamte voruntersuchte Gebiet einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Je nach Grundstückszuschnitt sollten auch Doppel- und Reihenhäuser eingeplant werden. Angebote für die Erstellung des Bebauungsplans werden von zwei Planungsbüros eingeholt. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen für Bauerwartungsland (Sauäcker bzw. Gebiet hinter der St.-Urbanus-Straße) werden zunächst nicht aus dem Plan gestrichen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde noch die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Bürgstadt-Nord“ wie beantragt beschlossen. Die ehemalige Böschungsfläche wird bei der parzellierten Fläche als bebaubare Fläche ausgewiesen, die Baugrenzen werden entsprechend geändert.
Ebenfalls beschlossen wurde der Neuerlass von Richtlinien zur Vereinsförderung rückwirkend zum 01.01.2018. Diese wurden jetzt einheitlich in einer Richtlinie zusammengeführt, nachdem dies zuvor durch verschiedene Beschlüsse und Richtlinien festgelegt war.
Folgende Regelungen werden in den Richtlinien zur Vereinsförderung getroffen:
1. Jahresförderung:
Die Jahresförderung setzt sich aus einem Sockelbetrag, einem Zuschuss für jugendliche Mitglieder, sowie einem Betrag aus der Zuordnung der Vereine in Kategorien zusammen.
Die Höhe des Sockelbetrages ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder eines Vereines.
Für jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren wird ein zusätzlicher Zuschuss i. H. v. 3,00 € je jugendlichem Mitglied gewährt.
Die Jahresförderung beträgt in der Summe bisher 11.150,00 €/Jahr. Aufgrund der Neustrukturierung werden sich diese derzeit auf 16.612,00 €/Jahr belaufen.
Die Gesamthöhe der laufenden Jahresförderung an die Vereine wird jährlich im Gemeinderat öffentlich festgesetzt.
2. Jugendförderung:
Im Bereich Jugendförderung werden den Vereinen für Jugenderholungsmaßnahmen (z. B. Zeltlager, Freizeiten) und Arbeitsmaterialien (z. B. Sportgeräte, Liederbücher, etc.) Zuschüsse durch die Gemeinde gewährt.
3. Investitionszuschüsse:
Für Neubauten, Erweiterungen und Instandsetzungsmaßnahmen (Sanierungen) an Sportanlagen, Vereinsgebäuden und ähnlichen Einrichtungen wird ab einer Investitionssumme von 2.500 Euro ein Zuschuss in Höhe von 25 % der Gesamtsumme der förderfähigen Kosten gewährt.
Für Neubauten und Generalsanierungsmaßnahmen mit förderfähigen Kosten ab 50.000 Euro kann eine Einzelfallentscheidung vom Gemeinderat getroffen werden.
Laufende Unterhaltsmaßnahmen und der Ersatz von Verschleißartikeln sind hiervon ausgenommen.
Für die Beschaffung von Sport-Großgeräten, Musikinstrumenten und Bekleidungen, die bereits durch Fachverbände bezuschusst wurden, kann zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 15 % der Anschaffungskosten gewährt werden.
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