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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 05.12.2017

07.12.2017
In der letzten Gemeinderatssitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung des Bebauungsplanes "Unterer Steffleinsgraben" im beschleunigten Verfahren und fasste den Änderungsbeschluss.

Inhalt der Änderung soll insbesondere die Lockerung bei den Dachformen sein.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten zum Anlegen von Parkplätzen und Parkstreifen in Schotterrasenbauweise in der Josef-Ullrich-Straße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Zöller-Bau, Triefenstein-Lengfurt mit brutto 10.860,59 EUR zu.

Hauptberatungspunkt der Sitzung war die Anpassung der Hundesteuer und gegebenenfalls die Änderung der Hundesteuersatzung. Die Hundesteuer beträgt in Bürgstadt seit 2001 für den ersten Hund 41,00 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund 82,00 Euro pro Jahr und für Kampfhunde 615,00 Euro pro Jahr. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, wie z.B. das Reinigen der Straßen von Hundekot, gegenübersteht.
Es wurde festgelegt, dass die Hundesteuer ab dem 01.01.2018 für den ersten Hund auf 45,00 Euro, für den zweiten Hund auf 90,00 Euro und für Kampfhunde auf 650,00 Euro pro Jahr festgesetzt wird. Die Hundesteuersatzung wird entsprechend angepasst.

Bürgermeister Grün informierte, dass der Kostenrahmen zum Schauspiel Michelswasser eingehalten wurde, indem der ursprünglich vom Gemeinderat genehmigte Kostenrahmen mit einem Defizit von 18.431 € eingehalten werden konnte.
Inklusive aller Nebenkosten und Umbuchungen schließt die Veranstaltung Michelswasser bei Ausgaben in Höhe von 73.113,29 € und Einnahmen von 59.310,72 € mit einem Defizit von 13.802,57 € ab.

Weiterhin gab Bürgermeister Grün bekannt, dass die Jahresprüfung von Spielplätzen, Spiel- und Sportgeräten durch den Sachverständigen für Spielplatzsicherheit durchgeführt wurde. Die Spielplätze sind durchweg in einem guten Zustand. Ergänzend wurde jedoch angeregt, dass dies nicht bedeutet, dass alle Spielplätze attraktiv und zeitgemäß hergerichtet sind. Es wurde vorgeschlagen, sukzessive die Spielplätze durch teilweise Anschaffung neuer Spielgeräte anspruchsvoller zu gestalten.

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