Markt Bürgstadt Markt Bürgstadt

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017

23.02.2017
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die weitere Vorgehensweise bei der Kindergartenerweiterung.

Für den Kindergarten Bürgstadt mit der Kinderkrippe „Bürgstadter Rasselbande“ gibt es derzeit eine Betriebserlaubnis für insgesamt 164 Kindergarten- und Krippenplätze. Davon sind 140 Vollzeitplätze in 6 Gruppenräumen im Kindergarten und 24 gleichzeitig belegbare Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kinderkrippe vorhanden.
Eine Kindergartengruppe ist hierbei seit dem Jahr 2001 aus Kapazitätsgründen nur befristet als Gruppe für 15 Kinder zugelassen bis eine Entlastung eintritt. Aufgrund der Kinderzahlen konnte auf diese Gruppe bis heute noch nicht verzichtet werden.
Nach den Geburtenzahlen und den derzeitigen Anmeldungen reichen die vorhandenen 140 Kindergartenplätze auch bis auf weiteres nicht aus. Eine befristete genehmigte Überschreitung in fünf Kindergartengruppen um jeweils 3 Plätze ergibt insgesamt 155 genehmigte Plätze im Kindergarten, so dass insgesamt die Kindertagesstätte derzeit über 179 Plätze verfügt.
Voraussetzung für die Genehmigung der Überschreitung sind jedoch die Bemühungen des Marktes Bürgstadt zur Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder.
Mit ca. 160 angemeldeten Kindern und ca. 25 Kindern in der Krippe bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres ist der Kindergarten damit an seiner Kapazitätsgrenze. Dies liegt insbesondere auch daran, dass derzeit Kinder ab 2,5 Jahren bereits von der Krippe in die Kindergartengruppen zugeteilt werden, um die Belegungszahlen in der Kinderkrippe einigermaßen einhalten zu können. Nachdem die Meldungen für einen Betreuungsbedarf bei unter 3-Jährigen beim Neubau der Kinderkrippe im Jahr 2010 deutlich unter dem jetzt tatsächlich vorhandenen Buchungsstand lagen, ist hierbei auch der Hauptgrund für den Kapazitätsengpass in der gesamten Einrichtung auszumachen, wobei im Verlauf der letzten Jahre zusätzlich noch deutliche Änderungen beim Buchungsverhalten durch stundenmäßige Mehrbuchungen auszumachen sind.
Deshalb wurde vergangenes Jahr der grundsätzliche Bedarf an Schaffung weiterer Betreuungsräume für den Kindergarten „Bürgstadter Rasselbande“ vom Gemeinderat anerkannt und das Planungsbüro wolfArchitekten mit der Prüfung von Umgestaltungsmöglichkeiten des E-Werk-Gebäudes bzw. eventuellen Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Kindergarten beauftragt um erste Planentwürfe zu fertigen.
Vom Büro Wolf wurden verschiedene Ideen gemeinsam mit Verwaltung und Kindergartenleitung entwickelt.
Eine Entwurfsplanung zur Umgestaltungsmöglichkeit des E-Werk-Gebäudes liegt vor.
Ebenso wurde hierzu ein baubiologisches Gutachten vom Baubiologen Bernd Kinzer, Aschaffenburg erstellt um negative Auswirkungen der im Gebäude befindlichen Trafos auf die Nutzung der Räumlichkeiten als Kindertagesstätte auszuschließen. Zur sicheren Abschirmung würden noch zusätzlich Trapezbleche eingebaut werden.
Der vorliegende Entwurf enthält das von der Kindergartenleitung und der –aufsicht ge-wünschte Raumprogramm, wird jedoch mit Bruttokosten von ca. 850.000 € zu Buche schlagen.
Zudem bestehen bei der Kindergartenleitung emotionale Akzeptanzbedenken im Hinblick auf die im Gebäude befindlichen Trafos, auch wenn diese aus gutachterlicher Sicht keine gesundheitlichen negativen Auswirkungen haben.
Eine Untersuchung im Bestand des bestehenden Kindergartens hat ergeben, dass eine sinnvolle bauliche Erweiterung mit verhältnismäßigen Mitteln und Aufwand nicht machbar scheint. Insbesondere auch der Hochwasserschutz führt hier zu weiteren Einschränkungen.
Deshalb sollte man sich bereits heute auch mit dem Gedanken befassen, dass in Bürgstadt evtl. eine zusätzliche Einrichtung errichtet wird. Möglichkeiten hierfür könnten sich im Rahmen der Gesamtplanung im Bereich Mittelmühle/ehemaliges Dietz Gelände ergeben. Über die Betriebsform sowie die Einrichtungsgröße müsste gegebenenfalls beraten werden.
Allerdings bedarf es für die Planungen einer ergänzenden oder neuen Einrichtung noch einer längeren Vorlaufzeit, so dass zwischenzeitlich nach provisorischen Übergangslösungen gesucht werden müsste, um die aktuelle Raumsituation im Kindergarten etwas zu entspannen.
Hierfür ist derzeit angedacht, dass im Turnraum ein zusätzlicher provisorischer Gruppenraum eingerichtet wird, wofür jedoch eine baurechtliche Nutzungsänderung benötigt wird.
Als Ausweichraum zum Abhalten des Turnunterrichts könnte eine Containerlösung im Bereich des Wendehammers geschaffen werden oder der derzeitige Proberaum der Fränkischen Rebläuse im E-Werk in Doppelnutzung mitgenutzt werden.
Die Kosten für eine Containerstellung würden ca. 50.000 € betragen.
Es wurde ausgeführt, dass sich die Kosten für die Umnutzung des Turnraumes, je nach baurechtlichen Forderungen, auf ca. 20.000 bis 30.000 € belaufen werden.
Trotz Schaffung der zusätzlichen Räumlichkeiten besteht jedoch nach wie vor Platzbedarf für Teambesprechungen und Elterngespräche sowie Kleingruppenarbeiten. Zudem müssen für die Beschäftigten Sozialräume zur Verfügung gestellt werden.
Vom Gemeinderat wurde der Schaffung eines Provisoriums für einen weiteren Betreuungsraum im Kindergarten zugestimmt. Hierzu wird der vorhandene Turnraum im Kindergarten in einen Gruppenraum umgenutzt. Das Ingenieurbüro wolfArchitekten, Miltenberg wird beauftragt, zeitnah einen Bauantrag auf Nutzungsänderung der Räumlichkeiten zu erstellen.
Ein Ausweichturnraum für den Kindergarten wird in den Bestandsräumen des ehemaligen
E-Werks eingerichtet.
Planungen zur dauerhaften Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze durch einen Gebäudeneubau im Bestand oder alternativ die Errichtung einer eigenständigen weiteren Betreuungseinrichtung im Ortsbereich werden parallel dazu angegangen. Insbesondere sollen diese Überlegungen auch bei der Überplanung des ehemaligen Zoo-Dietz-Geländes/Mittelmühle Berücksichtigung finden.

Ebenfalls diskutiert wurde eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Biergartens im Mainvorland (Nähe ehemaliges Fährerhaus).
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 06.12.2016 mit der Anfrage auf Einrichtung eines Biergartens im Mainvorland befasst und hierzu das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die formlose Anfrage mit Gemeinderatsbeschluss wurde dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit weiter geleitet.

Das Landratsamt teilte mit, dass nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung festgestellt wird, dass der Vorbescheid nicht erteilt werden kann, da sich der geplante Standort des Biergartens bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet und hier ohne Bauleitplanung keine Bebauung zulässig ist. Erschwerend kommt bei diesem Standort hinzu, dass es sich zudem um Überschwemmungsgebiet handelt. Aus der Sicht des Wasserrechtes wird klargestellt, dass die Ausweisung von neuen Baugebieten in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt ist. Es wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die nur erteilt werden kann, wenn die im Gesetz festgelegten neun Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Erst wenn u.a. der Nachweis erbracht werden kann, dass ein öffentliches Interesse (ein rein wirtschaftliches Interesse des Investors reicht nicht aus) an der Verwirklichung der Maßnahme besteht und keine Alternativstandorte zur Verfügung stehen, kann über die Möglichkeit zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens entschieden werden.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, könnte der Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden, da öffentliche Belange der Maßnahme entgegenstehen.
Nach Austausch einiger Argumente wurde entschieden, dass der Markt Bürgstadt in der Errichtung eines Biergartens im Mainvorland kein öffentliches Interesse sieht und deshalb keine Bauleitplanung für diesen Bereich angehen wird.

Es wurde weiterhin festgelegt, dass ab dem 15.03.2017 die Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes wie folgt erweitert werden:

Sommer (15.03. - 31.10.)  Winter (01.11. - 14.03.)
Montag geschlossen Montag
Dienstag 16:00 - 19:00 Uhr Dienstag
Mittwoch

geschlossen

Mittwoch
Donnerstag

10:00 - 12:00 Uhr und
17:00 - 19:00 Uhr

Donnerstag

10:00 - 12:00 Uhr

Freitag

16:00 - 20:00 Uhr

Freitag 14:30 - 16:30 Uhr
Samstag

14:00 - 18:00 Uhr

Samstag 13:30 - 16:30 Uhr


Zudem wird auf die Einführung von Nutzungsgebühren am Wohnmobilstellplatz verzichtet. Stattdessen wird die Verbrauchsgebühr beim Wasser und beim Strom bei gleicher Abnahmemenge auf 2,00 € erhöht.

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Kontakt

Markt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371 9738-0

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag:
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch:
13.00 Uhr - 16.00 Uhr

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