Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
02.02.2017
Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 31.01.2017 wurde bekanntgegeben, dass für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt der Vergabe des Architektenvertrages an das Ing.-Büro Johann & Eck, Bürgstadt der Vergabe des Ingenieurvertrages, Fachplaner „Gewerk Elektro“ an das Planungsbüro für Elektrotechnik Klemm & Leidenbauer, Obernburg und der Vergabe des Ingenieurvertrages, Fachplaner „Gewerk Heizung, Lüftung und Sanitärinstallation“ an das Planungsbüro Walter Sattes, Tiefenstockheim zugestimmt wurde.
Die Vergabe erfolgte für die Leistungsphasen 1-3.
Ebenfalls zugestimmt wurde der Schaffung eines Veranstaltungs- und Tagungsraumes im ersten Obergeschoss der Churfrankenvinothek. Hierfür wird zusätzlich (in technische Ausstattung, insb. Präsentationstechnik) investiert und die Öffnungs- und Personalzeiten kundenorientiert angepasst, um das Tagungslokal professionell vermarkten zu können. Hierzu werden Nutzungsmodalitäten und Gebühren sowie Tagungspauschalen festgelegt."
Vom Gremium wurde über die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Bereich Fleckenweg beraten. Vom gemeindlichen Bauamt wurden Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen PKW-Stellplätzen im Bereich Josef-Ullrich-Straße/Fleckenweg entwickelt und festgelegt. Von der Errichtung weiterer Stellplätze im Bereich Fleckenweg in Verlängerung der Josef-Ullrich-Straße wird abgesehen. Diese Fläche wird lediglich punktuell als Parkfläche bei größeren Veranstaltungen ausgewiesen und freigegeben.
Stattdessen wird die Schotterrasenfläche rechts vom Wohnmobilstellplatz aktiviert und für weitere 18 Stellplätze hergerichtet.
Zusätzlich wird im Abschnitt vom RÜB in Richtung Hauptstraße ein beidseitiges Parkverbot angeordnet um das Parken im Böschungsbereich bzw. Grünbereich zu unterbinden und Begegnungsverkehr gefahrloser zu ermöglichen. Hierzu werden bei Bedarf die Findlinge versetzt.
Die Jahresrechnung 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.462.972,77 € und wurde am 21.01.2017 durch die örtliche Rechnungsprüfung gesichtet.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Lausberger informierte, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung eingehalten wurden und begründete Überschreitungen der Ansätze nur auf der Einnahmenseite zu verzeichnen waren. Einziger Nachbesserungswunsch war, dass offene, nicht mehr einbringbare Forderungen formell niedergeschlagen werden, so dass sie nicht mehr als Haushaltseinnahmereste mitgeführt werden.
Zudem sollte in naher Zukunft die Höhe der Hundesteuer überdacht werden.
Ansonsten hat die Prüfung keine Beanstandungen ergeben, so dass Entlastung erteilt wurde.
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Information über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2016 und die Vorstellung des Jahresbetriebsplanes 2017 durch Forsttechniker Paul Platz.
Zusammenfassend stellte er fest, dass 2016 ein Gesamteinschlag inklusive unverwertbares Holz 4.825 Festmeter erfolgte.
Er informierte über durchgeführte Läuterungs- und Pflegemaßnahmen im Bestand, vorgenommene Wegebau- und Instandsetzungsarbeiten und Freischneidearbeiten am Lichtraumprofil.
Der Haushaltsplan 2016 sah Ausgaben von 290.099 € und Einnahmen von 292.133 € vor. Aufgrund Mehrausgaben für den Ersatz des Wald-Kfz, höherer Unterhaltskosten und nicht gewährter Fördergelder schloss das Haushaltsjahr 2016 jedoch mit einem Minus von ca. 31.000 € ab.
Der Haushaltsplan 2017 passt sich den Zahlen aus 2016 an und wird im Planansatz mit einem kleinen Minus schließen.
Vom Rat wurde die Arbeit von Herrn Platz und seinem Team sehr gelobt und es wurde festgestellt, dass der Wald nicht nur als Wirtschaftsbetrieb gesehen werden darf, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Erholungs- und die Freizeitfunktion darstellt.
Als neuer Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bürgstadt wurde Herr Franz Weigl vom Gemeinderat Bürgstadt bestätigt, nachdem er in der Generalversammlung der Feuerwehr gewählt wurde.
Es wurde beschlossen, das der Markt Bürgstadt offizieller Veranstalter des Schauspiels „Michelswasser“ ist. Vor einer Entscheidung inwieweit und in welcher Höhe eine mögliche Defizitübernahme durch den Markt Bürgstadt erfolgt, soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ein grober Kostenplan vorgelegt werden.
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