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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016

17.11.2016
Vom Gemeinderat wurde entschieden „Am Buschenweg“ Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen, nachdem es dort des Öfteren während des Jahres zu starken Astabbrüchen und zum altersbedingten Zusammenbruch ganzer Bäume kommt.

Derzeit wird durch die Forstarbeiter und den gemeindlichen Bauhof noch die Verkehrssicherheit gewährleistet, wobei Astabbrüche jederzeit entstehen können. Nach Sichtung der Maßnahme mit der unteren Naturschutzbehörde ist folgende Vorgehensweise angedacht. Im Verlauf der Strecke werden ca. 70 % der Bäume entnommen und verwertet. Jeder Baum ist einzeln markiert und auf seine Standfestigkeit und Vitalität hin optisch geprüft. Die zu fällenden Bäume wurden bereits im Frühjahr 2016 noch ohne Laubansatz auf Vogelnester und Baumhöhlen hin begutachtet.
Sämtliche Obstbäume sind von der Maßnahme ausgeschlossen und werden erhalten. Das freiwerdende Lichtraumprofil soll weitestgehend der Natur überlassen werden. Eventuell sollen einzelne ortstypische Sträucher nachgepflanzt werden.
Die Maßnahme beginnt am Bildstock (Sandplatte) und geht bis zur Wasserschutzzone (Eingang Wald) über ca. 800 m. Die Anzahl der zu fällenden Bäume beträgt ca. 180 Stück bzw. 450 Schüttraummeter. Nach Beendigung Maßnahme muss der gesamte Buschenweg durch den Markt Bürgstadt in Schotterbauweise hergerichtet werden. Die Kosten gehen dann allesamt zu Lasten des Marktes. Es ist angedacht, dass die Verwertung des Holzes den Preis für Arbeitslohn und Maschinen deckt. Ein entsprechender Vertrag wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter abgeschlossen.

Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass der Markt Bürgstadt aufgrund der Änderungen beim Umsatzsteuergesetz das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch nimmt. Damit besteht bis 31.12.2020 eine Übergangsfrist dahingehend, dass die Neuregelung im Umsatzsteuergesetz, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln, zunächst ausgesetzt wird.

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