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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 04.10.2016

06.10.2016
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt.

Bereits einige Male befasste sich der Gemeinderat mit nötigen Sanierungsmaßnahmen an der Grund- und Mittelschule.
Bereits im Jahr 2013 wurde deshalb das Ing.-büro Johann & Eck mit der Bestandsaufnahme, einer Konzeptentwicklung und einer groben Kostenermittlung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen beauftragt.
Zudem wurde in diesem Zuge von der Regierung ein Raumprogramm für die Grund- und Mittelschule erstellt, das die derzeitigen pädagogischen Konzepte sowie die Schülerzahlen enthält. Hiernach werden Hauptnutzflächen von 2.724 qm benötigt.
Kurzfristig wurden daraufhin kleinere, unbedingt notwendige bauliche Maßnahmen durchgeführt.
Nach einer Ortsbesichtigung des gesamten Gemeinderates gemeinsam mit der Schulleitung im Februar 2016 wurde erneut deutlich, dass gewisse Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen anstehen.
Das Büro Johann & Eck erarbeitete daraufhin alternative Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, die von unbedingt notwenigen Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen bis zu einer Generalsanierung mit sinnvollen Umstrukturierungen im Bestand reichen.
Förderfähig nach Art. 10 FAG wäre die Maßnahme dann, wenn 25 % der errechneten förderfähigen Neubaukosten erreicht würden. Diese ermitteln sich über das berechnete Raumprogramm bei 3.957 € pro Quadratmeter mit insgesamt 10.778.868 €, so dass Förderfähigkeit bei einer Investitionssumme von ca. 2.700.000 € eintritt. Der Fördersatz wird sich nach Aussage der Regierung zwischen 40 und 50 % der förderfähigen Kosten bewegen.
Bgm. Grün informierte, dass die letzten größeren Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Grund- und Mittelschule bereits einige Jahre zurückliegen.
Der Bauabschnitt I (Grundschule) wurde 1956 errichtet und 1987 generalsaniert.
Bau II (Hauptschule) wurde 1966 gebaut und zwischenzeitlich ohne Förderung in Abschnitten saniert.
Bauabschnitt III (Hauptschule) wurde 1980 gebaut und 1995 erweitert. Die Heizungsanlage der gesamten Schule stammt aus dem Jahr 1984.
Vom Ing.-büro Johann & Eck wurden für reine Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bauten I – III Kosten in Höhe von ca. 700.000 € brutto ermittelt, wobei hierin keine Sanierung der Haustechnik und keine Umstrukturierung in der Raumaufteilung enthalten ist.
Zum Raumprogramm, das Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist, führte Architekt Eck aus, dass mittel- und langfristig grundsätzlich ein Bedarf für 8 Grundschulklassen und 6 Mittelschulklassen von der Regierung für den Schulstandort Bürgstadt prognostiziert wurde. Hierdurch errechnet sich eine Hauptnutzfläche von 2.724 qm.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die vorhandenen Baukörper ausreichen würden, um das vorliegende Raumprogramm im Bestand umsetzen zu können.
Eine Kostenermittlung für eine Generalsanierung ist zum jetzigen Planungsstand noch nicht erfolgt.
Bgm. Grün vertrat die Meinung, dass hier in die Zukunft gedacht werden muss und nicht an der falschen Stelle gespart werden darf. Auch er sprach sich für eine sinnvolle Sanierungsmaßnahme aus, zumal nach derzeitigem Wissen der Schulstandort Bürgstadt in der jetzigen Form gesichert sein sollte. Es geht nicht nur darum das Raumprogramm umzusetzen, sondern es gilt einen attraktiven und technisch einwandfreien Schulstandort zu erhalten.
Vom Gemeinderat wurde der grundsätzliche Bedarf für Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in der Grund- und Mittelschule Bürgstadt festgestellt, wobei über die Größenordnung noch keine Aussagen getroffen werden können.
Zunächst wird das Büro Johann und Eck unter Zuhilfenahme von Fachplanern für Haus- und Elektrotechnik beauftragt, eine Kostenermittlung gemäß den Förderrichtlinien für eine Generalsanierung der Grund- und Mittelschule vorzunehmen.

Im nächsten Punkt wurde neben einem privaten Bauantrag wurde auch dem Bauantrag der REWE-Markt GmbH, Zweigniederlassung Rosbach für den Neubau eines REWE-Marktes mit Gastronomieeinheit in der Miltenberger Straße zugestimmt.

Der Markt Bürgstadt sprach sich im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Verordnung über den Naturpark Bayerischer Odenwald gegen die Ausweisung von Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet aus.

Bgm. Grün informierte, über die Jahresrechnung 2015 der Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach du stellte fest, dass sich für den Markt Bürgstadt für das Jahr 2015 ein Beteiligungsbetrag an der Tourismusgemeinschaft in Höhe von 28.648,44 € (2014: 30.461,83 €) errechnet.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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