Markt Bürgstadt Markt Bürgstadt

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 13.09.2016

15.09.2016
Zunächst gab Bürgermeister Grün einen Beschluss aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, nämlich dass der grundsätzliche Bedarf an Schaffung weiterer Betreuungsräume für den Kindergarten „Bürgstadter Rasselbande“ anerkannt wurde und das Planungsbüro Wolf, Miltenberg mit der Prüfung von Umgestaltungsmöglichkeiten des E-Werk-Gebäudes bzw. eventueller Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Kindergarten beauftragt wird um erste Planentwürfe zu fertigen.

Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslage und fasste den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben". Die Bekanntmachung und damit Rechtskraft der Änderungssatzung erfolgt im nächsten Amtsblatt.

Weiterhin hatte der Gemeinderat über die künftige Zuschussgewährung bei Bewilligungsanträgen von Bauwerbern zum Kommunalen Förderprogramm zu beraten.
Im Rahmen der Altortsanierung und der Regelung durch die Gestaltungssatzung wurde vom Markt Bürgstadt im Januar 2007 ein Kommunales Förderprogramm aufgelegt. Hierin ist festgelegt, dass Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Wohngebäude und landwirtschaftliche Nebengebäude im Geltungsbereich grundsätzlich gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Objekt, jedoch höchstens 9.000 €. Diesen Betrag erhalten die Bauwerber vom Markt Bürgstadt. Im Rahmen des Bund/Länder-Städtebauförderprogramms erhielt der Markt Bürgstadt hiervon wiederum 60 % staatliche Mittel vom Freistaat.
Nachdem das Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramm Kommunales Förderprogramm 2011-2016 zum 31.12.2016 ausläuft und auch seitens des Freistaates nicht mehr verlängert werden kann, gibt es demnach kein Förderprogramm her, das isoliert das Kommunale Programm des Marktes Bürgstadt unterstützt.
Zur weiteren Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat folgende freiwillige Bezuschussung festgelegt:
Der Markt Bürgstadt beteiligt sich ab dem 01.01.2017 im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms weiterhin mit 30 % der förderfähigen Kosten bei einer max. Fördersumme von 5.000 € pro Objekt, auch wenn hierfür keine staatlichen Zuschüsse abgerufen werden können. Diese Förderung ist auf 5 Jahre befristet und läuft zum 31.12.2021 aus.
Als einjährige Übergangslösung für bereits zum 31.08.2016 vorgelegte Anträge bzw. vorzeitige Baufreigaben wird die seither geltende Förderhöchstgrenze bis 9.000 € bei einer Abrechnung mit dem Markt Bürgstadt bis 31.12.2017 beibehalten. Allerdings wird der Auszahlungsbetrag bei einer Abrechnung ab 01.01.2017 um 10 % gekürzt.

Der Markt Bürgstadt stimmte der Einrichtung des Sandstein-Erlebnisweges von Miltenberg bis Faulbach grundsätzlich zu und gestattete, dass der Weg auf der Gemarkung Bürgstadt im geplanten Bereich verlaufen kann. Es ist aber zu beachten, dass sich der geplante Weg nicht nurim Eigentum des Marktes Bürgstadt befindet. Zudem übernimmt der Markt Bürgstadt auf seiner Gemarkung die Kosten der Infotafeln und der Markierungszeichen mit ca. 2.300 € abzüglich der Fördergelder sowie die Unterhaltung des Weges.

Es wurde entschieden im Rahmen des Förderprogramms BayernWLAN-Hotspots der Einrichtung eines BayernWLAN-Hotspots im Bereich Churfrankenvinothek/Rathaus zuzustimmen. Die Kosten für die Erstinstallation werden vom Freistaat Bayern getragen. Die laufenden Kosten übernimmt der Markt Bürgstadt.

Der Erstellung eines FTTB-/FTTH-Masterplan (Fiber to the Premises/Fiber to the home) für eine mögliche künftige Glasfaserversorgung jedes Gebäudes in Bürgstadt wurde zugestimmt. Es wird ein entsprechender Zuschussantrag aus dem Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.
Nach Eingang des Bewilligungsbescheides wird der Auftrag zur Erstellung eines FTTB-/FTTH-Masterplans an das Büro IK-T, Regensburg zu einem Bruttoangebotspreis von ca. 16.600 € vergeben, wobei diese zu 100 % gefördert wird.

Der Gemeinderat diskutierte die Errichtung eines Bolzplatzes am Erftalbad und entschied letztlich der Einrichtung eines Freizeitplatzes am Erftalbad zuzustimmen.
Zunächst und kurzfristig wird dieser zwar als Bolzplatz zur Verfügung gestellt, wobei die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, inwieweit zusätzlich die Nutzung und Ausstattung mit z.B. Calisthenics-Sportgeräten bzw. zum Freeletics und ähnlichen Trendsportarten möglich ist. Zudem wird der vorhandene Basketballkorb ertüchtigt.
Eine Zaunanlage wird ebenfalls errichtet.

Es wurde festgesetzt, den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2015 auf 4,00 % zu mindern.

Es wurde informiert, dass sich der Markt Bürgstadt am Stadtbusverkehr für das Jahr 2015 mit 8.058,16 € beteiligen muss.

Bürgermeister Grün informierte, dass am Sonntag, 16.10.2016 von 11.00 bis 18.00 Uhr ein Tag der offenen Tür im Bauhof und im Rettungszentrum stattfindet. Hierbei wird das MLF eingeweiht und seiner Bestimmung übergeben und der Bauhof kann nach dem Gebäudeneubau besichtigt werden..

Bgm. Grün informierte, dass Peter Schmitt, Bürgermeister von Amorbach und zugleich Sprecher der Odenwaldallianz eine Petition an die kassenärztliche Vereinigung Bayern im Namen aller Bürgermeister des Altlandkreises Miltenberg stellen wird. Hierin wird gefordert, dass im Altlandkreis Miltenberg ebenfalls eine Bereitschaftspraxis (Notfallpraxis) im Rahmen der Gesundheitsregion Plus eingerichtet wird, nachdem bisher landkreisweit nur eine einzige in Erlenbach vorgesehen ist. Hierzu werden in den kommenden Tagen bei allen Ärzten sowie in Rathäusern Listen ausliegen, in die sich unterstützungswillige Bürger eintragen können.

Es wurde bekanntgegeben, dass der Gewerbeverein bzw. die Verantwortlichen der CENTA mitgeteilt haben, dass die CENTA 2017 aus organisatorischen Gründen entfallen wird.

Bgm. Grün informierte über die Untersuchungen zur Möglichkeit in Bürgstadt eine Schiffsanlegestelle zu errichten. Das Ergebnis war, dass dies zwar unter gewissen eingeschränkten Umständen möglich wäre, jedoch werden die Kosten für die Infrastruktur sowie 3 Dalben und ein Landpoller auf ca. 750.000 € berechnet. Im Konkreten muss beachtet werden, dass die Befestigung nah genug am Ufer erfolgt, dass eine gewisse Entfernung zur Fahrrinne eingehalten wird und dass zwingend Erschließungsarbeiten für Strom, Wasser und Kanal nötig sind.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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