Markt Bürgstadt Markt Bürgstadt

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 15.03.2016

17.03.2016
Zunächst erfolgte die Vergabe der Arbeiten zum Bau des neuen Kreisverkehrsplatzes mit Querungshilfen zwischen Bürgstadt und Miltenberg.

Der Gemeinderat stimmte dem Angebot der Firma Müller aus Hardheim zu einem Bruttoangebotspreis von 149.629,98 EUR zu. Hiervon übernimmt jedoch die Stadt Miltenberg 23 %, gedeckelt auf 43.000 €. Ebenso wird der Beschaffung von vier Straßenlampen für die Fußgängerquerungshilfen am Kreisel, sowie zweier Straßenlampen zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen zum Bruttoangebotspreis von ca. 24.500 € zugestimmt.

Ebenfalls zugestimmt wurde der Vergabe der Malerarbeiten der Holzfassade und des Dachvorsprungs an der Churfrankenvinothek an die Fa. Franz-Josef Riegel GmbH aus Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 4.226,88 €. Die Arbeiten werden zeitnah ausgeführt.

Bürgermeister Grün informierte über die Forderung des Landratsamtes zum ordnungsgemäßen Betrieb des Grüngutsammelplatzes. Der Markt Bürgstadt erhielt mit dem Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 09.01.2008, verlängert mit dem Bescheid vom 08.01.2014 bis zum 09.01.2019, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Grüngutsammelplatzes.
Diese Genehmigung enthält zu dessen ordnungsgemäßen Betrieb u.a. folgende Auflagen:
Anlieferung nur während der Öffnungszeiten, Überwachung durch sachkundiges Personal während der Öffnungszeiten, Sichtkontrollen bei Annahme der Lieferungen (Trennung von holzigen und krautigen Grünabfällen, Ablehnung unzulässiger Abfälle), Sicherung des Platzes durch einen 2 m hohen Zaun (zusätzlich Tor/Schranke), Ordnungsgemäße Gestaltung der Platzfläche im Hinblick auf
Befahrbarkeit (ordentliche Ableitung von Sickerwasser).
Mit den Schreiben vom 02.02.2010 bzw. 15.01.2014 wurde auf Antrag des Marktes Bürgstadt der Vollzug einzelner Auflagen bis zum Ablauf des Genehmigungszeitpunktes 09.01.2019 ausgesetzt. Hintergrund war der Umstand, dass der Standort nur gepachtet ist. Somit wäre es für den Markt Bürgstadt eine unbillige Härte, den Grüngutsammelplatz aufwändig einzurichten.
Dieses Zugeständnis seitens des Landratsamtes basierte jedoch auf einer Haftungserklärung, in welcher der Markt Bürgstadt versicherte, die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb seines Grüngutsammelplatzes unter großer Sorgfalt zu tragen.
Aufgrund Nichteinhaltung der Auflagen hat das Landratsamt den Markt Bürgstadt darüber informiert, dass sie beabsichtigen, die vorgenannte Aussetzung der Auflagen des immissionsschutzrechtlichen Bescheides zu widerrufen.
Die Neufassung der Zweckvereinbarung zum 01.07.2014 zur Erfassung von Grüngutabfällen zwischen der Kreisbehörde und den Kommunen wurde vom Markt Bürgstadt nicht unterschrieben, so dass der Markt Bürgstadt auch keine Entschädigungsleistungen vom Kreis erhält.
Bei einem Termin im Landratsamt bei dem sowohl Landrat Scherf als auch Bgm. Grün teilnahmen wurde seitens des Landratsamtes nochmal ausdrücklich auf die Verpflichtungen aus der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung, aber insbesondere auch den Auflagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in Bezug auf den gemeindlichen Grüngutsammelplatz hingewiesen.
Nunmehr das Landratsamt nochmal schriftlich den Markt Bürgstadt aufgefordert, kurzfristig eine Schranke sowie eine Beschilderung mit festen Öffnungszeiten anzubringen.
Weiterhin muss sich der Markt Bürgstadt schriftlich verpflichten, einen geeigneten Alternativstandort zu suchen und bis 2019 den Grüngutsammelplatz an einem neuen Standort in Betrieb genommen haben, da der derzeitige Platz mittlerweile komplett im Überschwemmungsgebiet des Mains für ein HQ 100 liegt.
Der Gemeinderat legte schließlich fest, die Forderungen des Landratsamtes zum ordnungsgemäßen Betrieb des Grüngutsammelplatzes anzuerkennen und insbesondere die Auflagen aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu beachten. So wird der Markt Bürgstadt kurzfristig eine Schranke an der Zufahrt zum Grüngutsammelplatz anbringen, durch die eine Anlieferung nur noch zu festgelegten Öffnungszeiten möglich ist. Zudem wird die Anlieferung durch gemeindliches Personal überwacht. Die Öffnungszeiten des Schredderplatzes werden in den Sommermonaten bis einschließlich Oktober zunächst freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 13.00 bis 18.00 Uhr sein.
Die Bevölkerung wird rechtzeitig über das Inkrafttreten der neuen Regelung im Amtsblatt informiert.
Weiterhin verpflichtet sich der Markt Bürgstadt dazu, dass spätestens 2019 ein alternativer bzw. immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähiger Grüngutsammelplatz in Betrieb genommen werden kann. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Ideen zu erarbeiten und entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stand die Anfrage der TKnet-consulting auf Errichtung einer Mobilfunkstation für die Deutsche Telekom auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums zur Diskussion. Hier fragte die Firma TKnet-Consulting, Nürnberg beim Markt Bürgstadt an, ob auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums die Errichtung einer Mobilfunkstation für die Deutsche Telekom möglich wäre.
Hierzu führen sie aus, dass sie seitens der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (einer Konzerntochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG), beauftragt wurden, im Bereich der Marktgemeinde Bürgstadt nach einer Möglichkeit für die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage für das Netz der Telekom zu suchen. Mit dieser Anlage soll vor Ort dann auch die Versorgung mit schnellem mobilen Internet über LTE erfolgen.
Zwischenzeitlich wurden bereits 21 private und öffentliche Objekte und Gebäude in Bürgstadt begutachtet und untersucht, inwieweit sie für eine neue Antenne in Frage kommt. Jedoch haben sich alle als nicht machbar herausgestellt, entweder aus funktechnischen Gründen oder aber dass die Eigentümer mit einer Maststellung nicht einverstanden waren.
Nach einer Beurteilung der örtlichen Gebäudestruktur, ist der Schlauchturm der Feuerwehr für dieses Vorhaben geeignet. Inzwischen wurde das auch seitens der Funknetzplanung der Telekom geprüft, mit positivem Ergebnis.
Die genaue Antennenhöhe steht noch nicht fest, beträgt laut den Angaben von TKnet jedoch nicht mehr als die maximal baugenehmigungsfreie Länge von 9,90 m.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wurde die Anfrage der TKnet-consulting auf Errichtung einer Mobilfunkstation für die Deutsche Telekom auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums abgelehnt und einer Antennenstellung an diesem Standort nicht zugestimmt. Der Gemeinderat erweiterte den Beschluss schließlich noch dahingehend, der Errichtung jeglicher Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen auf allen gemeindlichen Gebäuden nicht zugestimmt wird und demnach alle Anfragen diesbezüglich abgelehnt werden.
Nutzungsanfragen für Grundstücke außerhalb des Ortsbereiches werden im Einzelfall vom Gemeinderat entschieden.

Zugestimmt wurde vom Gemeinderat dem Haushaltsentwurf 2016 des Abwasserzweckverbandes Main-Mud.

Ebenfalls wurde der Beschaffung von neuer Schutzkleidung und neuen Schutzhandschuhen für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt zu einem Gesamtbruttobetrag von 9.918,25 € zugestimmt. Hiermit wird ie Firma Schimpf, Aschaffenburg beauftragt.

Auf eigenen Wunsch scheidet GR Michael Schneider, UWG mit Wirkung vom 31.03.2016 aus dem Gemeinderat aus. Als Nachrückering wird Frau Claudia Abb in der nächsten Gemeinderatssitzung vereidigt.

Bgm. Grün informierte, dass ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 grundsätzlich die Möglichkeit bestanden hätte auch an Grundschulen eine offene Ganztagesschule als Ersatz für die bestehende Mittagsbetreuung zu beantragen. Eine Abfrage hat jedoch ergeben, dass sich hierfür nicht ausreichend Eltern bzw. Schüler interessieren, so dass es bei der seitherigen Regelung mit der Mittagsbetreuung in der Grundschule bleibt.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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