Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
25.02.2016
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde durch Bürgermeister Thomas Grün die gemeindliche Ehrung von erfolgreichen Sportlern, sowie Blutspendern und Prüfungsabsolventen vorgenommen.
Im öffentlichen Teil wurde das gemeindliche Einvernehmen zu zwei privaten Bauvorhaben erteilt.
Beim Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung ging es um die Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren.
Die Kindergartengebühren wurden letztmalig zum 01.09.2015 angepasst. Allerdings wurde bereits bei dieser Erhöhung beschlossen, Anfang 2016 erneut über die Anpassung der Gebühren für den Kindergarten und die Krippe zu beraten, da damals seitens des Elternbeirats die Bitte bestand, die ursprünglich vorgeschlagene Gebührenerhöhung schrittweise in zwei Jahren umzusetzen.
Die Kalkulationsgrundlagen stellen sich derzeit im Kindergarten und der Kinderkrippe so dar, dass die jährlichen durchschnittlichen Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 50.000 € nicht eingerechnet sind.
Den Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 997.500 € stehen Gebühreneinnahmen und Fördermittel in Höhe von ca. 614.000 € gegenüber, sodass sich ein jährlicher Fehlbetrag im Kindergarten und der Kinderkrippe von ca. 383.000 € errechnet. Bezogen auf die durchschnittliche Kinderzahl in der Einrichtung errechnet sich ein durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag pro Kind in Höhe von ca. 205,00 €.
Vom Gemeinderat wurde der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung beim Kindergarten und der Kinderkrippe grundsätzlich zugestimmt und der Sockelbetrag im Kindergarten bei 4 Stunden täglicher Buchungszeit von 63,00 € um 7,00 € auf 70,00 € (inkl. 8 € Spiel- und Verpflegungsgeld) erhöht. Für jede weitere Buchungsstunde wird der Sockelbetrag um 10,00 € erhöht.
Bei der Krippengebühr wird der Sockelbetrag bei einer Buchungszeit von täglich 2 Stunden von 99,00 € auf 104,00 € (inkl. 10,00 € Spiel- und Verpflegungsgeld) erhöht. Für jede weitere Buchungsstunde wird der Sockelbetrag um 14,00 € erhöht. Die Gebührenerhöhung tritt zum 01.09.2016 in Kraft.
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