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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 12.01.2016

14.01.2016
Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurde zu zwei privaten Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Bebauungsplan „Scherräcker-Kringelgraben“ stammt aus dem Jahre 1975 und wurde bereits mehrfach bei Einzelbauvorhaben bzw. in ganzen Straßenzügen geändert.
Nicht geändert wurde bisher die Dachform, hier ist lediglich Satteldach vorgesehen. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass viele Bauwerber andere Dachformen, z.B. Pult- oder Zeltdach wünschen. Im Zuge eines Bauantrages bei dem ein Pultdach geplant ist, führt dies dazu, dass auch eine höhere Wandhöhe als im Bebauungsplan vorgesehen erreicht wird. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“ ist kein Gebäude mit Pultdach vorhanden, sodass das Landratsamt hier keine Befreiung erteilt. Zudem wird durch das Pultdach die im Bebauungsplan vorgesehene Wandhöhe nicht eingehalten.
Im Baugebiet sind noch ca. 15 freie Bauplätze vorhanden, deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan insgesamt neu aufzustellen und alle bisher bereits erteilten Befreiungen und Änderungen einzuarbeiten und insbesondere die Dachform im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherräcker – Kringelgraben“ freizugeben und alle Dachformen zuzulassen. Entsprechende Dachneigungen sollen vorgesehen werden.
In diesem Zusammenhang sind auch die zulässigen Wand- bzw. Gebäudehöhen zu überprüfen und entsprechende Festsetzungen im Bauleitplan zu treffen.
Kostenträger einer möglichen Bebauungsplanneuaufstellung ist der Markt Bürgstadt. Die Kostenhöhe ist derzeit auf Grund unterschiedlicher Herangehensweisen noch nicht genau ermittelbar, wird sich jedoch vorsichtig geschätzt auf mindestens 5.000,- bis 10.000,- EUR belaufen.
Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“. Es werden alle Dachformen zugelassen. Je nach Dachform sind entsprechende Dachneigungen festzusetzen. Ferner sind Festsetzungen zur Wand- bzw. Gebäudehöhe zu treffen, um keine zu hohen Gebäude zu erhalten. Das Büro Johann und Eck wird mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens beauftragt.

Bürgermeister Grün informierte über ein Schreiben der Deutschen Post in dem sie mitteilen, dass die Postfiliale in der Freudenberger Straße 12 mit Ablauf des 29.02.2016 geschlossen wird und am 01.03.2016 die neue Filiale im Geschäft von Herrn Peter Vill (Telekommunikation), Miltenberger Straße 32 öffnet.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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