Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
23.07.2015
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pferdeaufzucht, Pferdehaltung und Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte“ im Fleckenweg wird um Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1352, 1353 und 1354 (östliche Bereiche) erweitert.
Die Flächen sind ebenfalls im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen. Die Flächen dienen als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen. Der Bebauungsplanentwurf wird in dieser Form für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung lehnte der Gemeinderat Bürgstadt die Schaffung von Ausnahmezonen für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten ab.
Ergänzend stimmte der Gemeinderat Bürgstadt jetzt auch der Änderung des Regionalplanes Region Bayerischer Untermain betreffend das Kapitel „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“, nicht zu.
Zudem wurde zu drei privaten Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und dieses auch für notwendige Befreiungen von den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne gegeben.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Reinigungsarbeiten in der Grund- und Mittelschule sowie Sporthalle an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. K & S Raumpflegeservice GmbH in Aschaffenburg zum Bruttoangebotspreis von 52.402,17 € zu. Diese Firma reinigte bereits die letzten Jahre zur vollen Zufriedenheit des Marktes Bürgstadt diesen Gebäudekomplex.
Weiterhin wurden die Tiefbauarbeiten für die Außenanlage des Bauhofes an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Josef Stix, Stockstadt zum Bruttoangebotspreis von 197.251,60 € vergeben. Hierin enthalten sind auch die Erneuerung des Oberflächenwasserkanals im Bauhofgelände sowie der Einbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders.
Mit einem grundsätzlichen Vergabebeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der Abrissarbeiten des alten Bauhofgebäudes an den wirtschaftlichsten Anbieter vorzunehmen.
Über das Ergebnis ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu informieren. Aufgrund zu erwartender höherer Entsorgungskosten durch RW2-Material im Bereich der Werkstatt, durch asbesthaltiges Material in der Dachsimsverkleidung und künstliche Mineralfaser im Dachinnenbereich wird vom Ingenieurbüro von einem Kostenrahmen zwischen 25.000 und 35.000 € für den Abbruch und die Entsorgung ausgegangen.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Einbauarbeiten im Rahmen der Digitalfunkumrüstung für die Fahrzeuge der Feuerwehr Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 4.169,76 € zu.
Abschließend informierte Bürgermeister Grün, dass das Landratsamt Miltenberg die Haushaltssatzung 2015 sowie den Haushaltsplan mit Anlagen genehmigt hat. Damit wurde die für das Haushaltsjahr 2015 eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 992.490 € genehmigt.
Das Landratsamt weist in dem Schreiben darauf hin, das die Gemeinde aber die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben intensiv beobachten soll. Inwieweit die auch in den nächsten Jahren geplanten Kreditaufnahmen genehmigungsfähig sein werden, wird zum jeweiligen Zeitpunkt unter Einstellung der dann gegebenen Lage zu prüfen sein.
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