Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
09.12.2014
In der Gemeinderatssitzung wurde zwei privaten Bauanträgen zugestimmt.
Die Firma Lidl beabsichtigt das Verkaufsgebäude im Stadtweg zu erweitern.
Dies macht die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 5660/12, Am Stadtweg 12 und die Berichtigung des Flächennutzungsplans nötig. Das entsprechende Änderungsverfahren wird nach Vorliegen eines städtebaulichen Vertrages eingeleitet.
Die Kanalgebühr in Bürgstadt beträgt seit dem 01.01.2012 pro Kubikmeter Abwasser 1,55 € und lag seit dem 01.01.2001 bei 2,05 €/cbm bevor sie zum 01.01.2012 auf diesen Betrag gesenkt wurde.
Die damalige pflichtgemäße Gebührensenkung mit Beginn des Jahres 2012 war insbesondere dem Überschuss in Höhe von 273.144,43 € aus dem Kalkulationszeitraum der Jahre 2009-2011 geschuldet. Dieser muss gesetzlich bindend an die Gebührenschuldner im Rahmen der dreijährigen Gebührenkalkulation weitergegeben werden und in die Gebührenkalkulation mit einfließen.
Grundsätzlich sind sowohl Überschüsse als auch Fehlbeträge aus einem vorherigen Kalkulationszeitraum auf den nächsten Zeitraum zu übertragen.
Während von 2012-2014 in der Gebührenkalkulation von einem durchschnittlichen jährlichen Aufwand für den Kanalunterhalt in Höhe von ca. 50.000 € ausgegangen wurde, sind für den kommenden Zeitraum jährlich 100.000 € angesetzt.
Insgesamt wurden vom Büro Röder nach diesen Vorgaben durchschnittliche jährliche Belastungen im Kalkulationszeitraum von 2015 bis 2017 von 463.663,36 € ermittelt.
Bei einer durchschnittlichen jährlichen Einleitungsmenge von 188.400 cbm errechnet sich demnach eine Gebühr von 2,46 €/cbm.
Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass der Markt Bürgstadt beim Amt für ländliche Entwicklung die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens oder hilfsweise eines anderen geeigneten Verfahrens der ländlichen Entwicklung beantragt, um die „Hundsrück – Terrassen“ und das „Im Tiefen Tal“ unter den oben genannten Gesichtspunkten weiter zu entwickeln.
Parallel hierzu soll nochmals eine Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer stattfinden.
Bereits im Frühjahr 2012 begann der Landschaftspflegeverband Miltenberg e.V. mit Pflegemaßnahmen in der Flurabteilung „Die Hintere Erf“. Mit Beschluss vom 08.11.2011 begrüßte der Markt Bürgstadt grundsätzlich diese Maßnahme.
Im oberen Hangbereich ist langfristig eine weinbauliche Nutzung vorgesehen. Da die Maßnahme bezuschusst wird, sind beim Weinbau der Verzicht auf Herbizide und der Erhalt der Trockenmauern vorgeschrieben.
Zwischenzeitlich wurde für dieses Gebiet eine fachlich qualifizierte Landschaftsplanung vorgenommen, bei der sich der Markt Bürgstadt ebenfalls beteiligt hat.
In zwischenzeitlichen Gesprächen mit dem Verband für ländliche Entwicklung, Würzburg (VLE früher ALE) wurde die weitere Vorgehensweise abgesprochen.
Am Samstag, 22.11.2014 fand mit der interessierten Bevölkerung eine Informationsveranstaltung im Hundsrück statt.
Hierbei wurde nochmals von den Projektverantwortlichen das Maßnahmengebiet vorgestellt und die Vorzüge eines Flurbereinigungsverfahrens dargestellt.
In einem nächsten Schritt müsste der formale Antrag zur Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gestellt werden. Mit diesem Antrag erfolgt kein Eingriff in das Eigentumsrecht einzelner Grundstückseigentümer.
Durch ein Flurbereinigungsverfahren sollen die ökologischen und ökonomischen Potentiale dieser Flächen weiter entwickelt und eine nachhaltige Landbewirtschaftung ermöglicht werden.
Durch die positive Erhaltung der Kulturlandschaft und Verbesserung des Schönheitswertes der Landschaft werden auch positive Synergieeffekte für die Entwicklung von Bürgstadt erwartet.
Für den Neubau des Bauhofgebäudes stimmte der Gemeinderat abschließend der Vergabe der Bodenbeschichtungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schmidt, Hasloch zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 2.873,85 EUR zu.
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