Grußwort
Grußwort von
Bürgermeister
Thomas Grün
21.10.2014
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung verabschiedete Bgm. Grün Herrn Rektor Michael Brummer als Schulleiter der Grund- und Mittelschule Bürgstadt. Er stellte fest, dass Herr Brummer zum 01.09.2014 auf eigenen Wunsch als Schulrat an das Staatliche Schulamt Miltenberg versetzt wurde.
Bgm. Grün führte aus, dass dies seitens des Marktes Bürgstadt mit einem lachenden und einem weinenden Auge gesehen wird. Lachend, da künftig ein kompetenter und Bürgstadt wohlgesonnener Ansprechpartner am Schulamt ist. Weinend deshalb, da Bürgstadt mit Michael Brummer als Schulleiter einen innovativen und beliebten Schulleiter verliert, wobei mit der Konrektorin und kommissarischen Schulleiterin Annette Lanzer-Meidel eine sehr gute Vertreterin vorhanden ist. Unterstützt wird sie für den Mittelschulbereich von Herrn Helmut Kootz. Jedoch besteht seitens des Marktes Bürgstadt selbstverständlich Verständnis dafür, dass Herr Brummer sich diese bietende einmalige Chance ergriffen hat.
Bgm. Grün dankte, für den Einsatz von Herrn Brummer in den vergangenen drei Jahren als Schulleiter. Er hat die Schule für die Zukunft gut aufgestellt und als letztes Projekt die Umstellung auf die offene Ganztagesschule und den Ausbau der Mittagsbetreuung initiiert und umgesetzt. Damit gestaltet sich die Schule ein Stück weit attraktiver, was einen weiteren Schritt zur Sicherung des Schulstandortes bedeutet.
Als äußeres Zeichen des Dankes übergab er ein Schreibset und ein Weinpräsent.
Herr Michael Brummer bedankte sich herzlich für die angenehme Zeit an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt und die wohlwollenden Worte von Bürgermeister Grün. Er stellte fest, dass er genau vor 20 Jahren nach Bürgstadt kam und seither die Zahl „drei“ sein Leben gewissermaßen bestimmte. So hat er innerhalb Bürgstadts drei Umzüge hinter sich gebracht, drei Rektoren und drei Bürgermeister erlebt und drei Versetzungsanträge gestellt.
Im weiteren dankte die kommissarische Schulleiterin Annette Lanzer-Meidel ebenfalls im Namen des Kollegiums, auch wenn die schulinterne Verabschiedung bereits am letzten Schultag stattgefunden hat. Auch sie stellte fest, dass Herr Brummer einiges ins Rollen gebracht hat und die Zeichen der Zeit, insbesondere bei der Umstrukturierung der gebundenen zur offenen Ganztagesschule erkannt hat. Sie lobte seinen jederzeit korrekten Umgang mit den Schülern, der immer von gegenseitigem Respekt gekennzeichnet war.
Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für Pferdeaufzucht, Pferdehaltung und Unterstellmöglichkeiten für landwirtschaftliche Geräte im Flächennutzungsplan im Bereich des Fleckenweges vor der Geflügelzuchtanlage. Mit der Planerstellung wird das Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg beauftragt. Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten sind vom Bauwerber zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Aufgrund der neu geplanten Anlage von Urnenerdgräbern musste die Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung neu erlassen werden.
Gleichzeitig wurde über eine Anpassung der Grabgebühren beraten, da die letzte Anpassung im Jahr 2006 erfolgte. Als Ergebnis der Vorberatung wurden die Änderungen in die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Marktes Bürgstadt eingearbeitet.
Bei der Gebührenhöhe ergeben sich folgenden Anpassungen:
(a) eine Einzelgrabstätte 600,00 Euro
(b) Eine Einzelgrabstätte als Urnengrab 500,00 Euro
(c) Eine Familiengrabstätte 1.200,00 Euro
(d) Eine Familiengrabstätte als Urnengrab 1.000,00 Euro
(e) Eine Urnenerdgrabstätte 500,00 Euro
(f) Eine Urnengrabstätte in der Urnenwand 500,00 Euro
(g) Eine Urnengrabstätte im anonymen Grabfeld 300,00 Euro
Verlängert sich durch eine Belegung im Umfang der neuen Ruhefrist die Nutzungszeit an einer Grabstätte, so ist hierfür eine Gebühr zu zahlen, die für jedes angefangene Jahr des Verlängerungszeitraumes für eine
(a) Einzelgrabstätte 1/25tel
(b) Einzelgrabstätte als Urnengrab 1/15tel
(c) Familiengrabstätte 1/25tel
(d) Familiengrabstätte als Urnengrab 1/15tel
(e) Urnengrabstätte 1/15tel
(f) Urnengrabstätte in der Urnenwand 1/15tel
der nach Abs. 1 jeweils geltenden Grabstättengebühr beträgt.
Für die Verlängerung eines abgelaufenen Grabrechtes über eine neue volle Ruhezeit ist die Gebühr entsprechend der aktuellen Gebührensatzung zu zahlen. Von einer solchen Verlängerung sind Urnengrabstätten im anonymen Urnenfeld ausgeschlossen.
Für die Verlängerung eines abgelaufenen Grabrechtes über 5 Jahre ist bei einer ursprünglichen Ruhefrist von 25 Jahren 1/5, bei einer Ruhefrist von 15 Jahren 1/3 der Gebühr zu zahlen. Die Gebühr bemisst sich nach der aktuellen Gebührensatzung des Marktes Bürgstadt.
Für den Bauhofneubau stimmte der Gemeinderat der Vergabe einer Hebebühne mit 4 to Hubkraft an die Firma Wessels + Müller AG, Würzburg zum Bruttoangebotspreis von 5.331,20 EUR zu.
In der Gemeinderatssitzung wurde der Holzpreis für Buchen/Eichenindustrieholz -lang- und Buche/Eiche Schichtholz neu festgelegt. Der Bruttoverkaufspreis für Industrieholz beträgt künftig 51,00 €/Festmeter.
Für Schichtholz wurde der Bruttoverkaufspreis auf 65,00 €/Raummeter (Ster) festgelegt.
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